Pressemitteilung | Bitkom e.V.
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Rechtsgutachten: Strompreisentlastung muss auch für Rechenzentren gelten

(Berlin) - Rechenzentren müssen bei Strompreisentlastungen berücksichtigt werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Der Befund: Eine Entlastung ist nicht nur europarechtlich zulässig, sie ist aus Sicht des Gutachtens sogar notwendig, damit die bestehenden EU-Regeln ihr Ziel erreichen.

„Rechenzentren sind das Rückgrat von Industrie und Wirtschaft. Wenn wir energieintensive Industrie schützen wollen, dürfen wir ihre digitale Infrastruktur nicht außen vor lassen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Ohne leistungsfähige Rechenzentren funktionieren weder Industrie 4.0 noch KI-Anwendungen noch vernetzte Produktionsprozesse.“

Wie das Gutachten zeigt, zielen die aktuellen EU-Regelungen zur Strompreisentlastung darauf ab, die Abwanderung energieintensiver Branchen zu verhindern. Rechenzentren sind in der maßgeblichen Liste betroffener Branchen nicht aufgeführt, dabei sind sie wesentlicher Bestandteil genau jener Industrien, die geschützt werden sollen. „Wenn Rechenzentren nicht in Europa entstehen, entstehen sie dort, wo die Energiepreise günstiger sind. Oft sind die Umwelt- und Sicherheitsstandards dort niedriger“, betont Wintergerst. „Wenn die EU industrielle Verlagerungen verhindern will, muss sie auch die digitale Basis dieser Industrie absichern.“

Rechenzentren verbrauchen in Deutschland derzeit rund 21 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr, 2030 werden es rund 30 Milliarden Kilowattstunden sein. Stromkosten sind der größte Kostenfaktor und machen rund die Hälfte der Betriebskosten eines Rechenzentrums aus. Anders als klassische Produktionsanlagen sind sie aber flexibler bei ihrer Standortwahl. Das Risiko, dass neue Kapazitäten außerhalb Europas entstehen, ist entsprechend hoch, wie das Gutachten schlussfolgert. Es wurde erstellt von Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M. (LSE), Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn.

Das Gutachten warnt in diesem Zusammenhang vor einem Dominoeffekt: Werden Rechenkapazitäten aufgrund hoher Strompreise in großem Stil außerhalb Europas gebaut, geraten europäische Unternehmen in neue Abhängigkeiten. Denn Cloud- und KI-Leistung sind zunehmend ein Standortfaktor, auch für produzierende energieintensive Branchen. Höhere Latenzen, steigende Cyber- und Datenrisiken sowie geopolitische Unsicherheiten würden zunehmen. Im Extremfall folgt die Industrie der digitalen Infrastruktur ins Ausland, weil Rechenkapazitäten und KI-Fähigkeiten dort näher, billiger oder verlässlicher verfügbar sind. Das Gutachten beschreibt dieses Risiko als „Adhäsionsmigration“: Industrie wandert Rechenzentren hinterher, was gravierende Folgen für Wertschöpfung und Innovation in Europa hätte. Wintergerst: „Digitale Souveränität entscheidet sich nicht in Strategiepapieren, sondern bei konkreten Investitionsentscheidungen. Wenn wir nicht handeln und Rechenzentren bei den Strompreisentlastungen berücksichtigen, droht der schrittweise Verlust zentraler Teile unserer digitalen Infrastruktur.“

Das Gutachten stellt klar: Die europäischen Beihilferahmen sind Verwaltungsvorgaben und müssen so angewendet werden, dass die formulierten Ziele tatsächlich erreicht werden. Wenn eine Branchenliste digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren faktisch ausschließt, obwohl sie für die geschützten Industrien unverzichtbar sind und obwohl es eindeutige Ausbauziele gibt, entstehe ein Widerspruch. Zudem sind Rechenzentren vorgelagerte Basisinfrastruktur. Ihre Ausklammerung unterlaufe die Wirksamkeit der Entlastungsinstrumente und führe in den einzelnen Endmärkten zu diskriminierenden sowie wettbewerbsverzerrenden Effekten. Genau deshalb sei die Einbeziehung von Rechenzentren aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Kohärenz geboten. Zudem zeigt das Gutachten Wege auf, wie eine Einbeziehung rechtssicher erfolgen kann: Entweder durch eine funktionale Auslegung der bestehenden Regeln oder, wo Kriterien digitale Geschäftsmodelle nicht abbilden, durch sachgerechte Ergänzungen. Alternativ kann eine Förderung unmittelbar auf Basis des EU-Vertragsrechts begründet werden.

Bitkom appelliert an die EU-Kommission, Rechenzentren bei den Strompreisentlastungen zu berücksichtigen – und an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen. Wintergerst: „Die Strompreissenkung ist im Koalitionsvertrag angekündigt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Wer die Betriebskosten von digitalen Infrastrukturen senkt, stärkt unsere digitale Souveränität.“ 

Das Rechtsgutachten hier herunterladen: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Externes-Rechtsgutachten-zur-Beihilfefaehigkeit-von-Rechenzentren

Quelle und Kontaktadresse:
Bitkom e.V., Nina Paulsen, Pressesprecher(in), Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 27576-0

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