Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Rechtsrat muss unabhängig bleiben: DAV gegen Befugnisse der Versicherer bei der Rechtsberatung

(Berlin) - Zurzeit wird über eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erteilt dabei dem Ansinnen von Versicherungen und Banken, Rechtsrat zu erteilen, eine klare Absage. Zu dem Schutz des Verbrauchers gehöre der unabhängige Rechtsrat, den nur Anwälte gewährleisten könnten. Banken und Versicherungen würden vielleicht die Fachkenntnisse besitzen, aber Rechtsberatung sollte und muss immer frei sein von Eigeninteressen des Beraters. So würden die Rechtsschutzversicherer immer auch ihre eigene spätere Leistungspflicht bei der Beratung mit berücksichtigen. Die Banken hätten beispielsweise bei Testamentsberatungen auch nachfolgende Anlagegeschäfte im Blick. Eine solche Form der Interessenskollision sei hingegen bei der Anwaltschaft durch das Berufsrecht ausgeschlossen. Der DAV hat einen eigenen Vorschlag für ein neues Rechtsberatungsgesetz vorgelegt.

"Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz", betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Der Schutz des Verbrauchers vor unqualifiziertem Rechtsrat müsse daher im Vordergrund aller Überlegungen stehen. Daher müsse die rechtliche Beratung grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten bleiben. Öffnungen könne es bei der unentgeltlichen Rechtsberatung, z. B. aus Gefälligkeit, aufgrund von verwandtschaftlicher oder ähnlicher persönlicher Beziehungen, geben. Dies entspreche den geänderten gesellschaftlichen Gegebenheiten. Ebenso solle aus sozialen Gründen die unentgeltliche Rechtsberatung durch karitative Organisationen möglich sein. Alles allerdings mit der Gefahr verbunden, einen unprofessionellen und damit unrichtigen Rat zu erhalten.

Die Politik hat dem Ansinnen der Versicherungswirtschaft, Rechtsrat zu erteilen, bereits eine Absage erteilt. So hat die Bundesministerin der Justiz, Brititte Zypries, in ihrem Grußwort auf dem 55. Deutschen Anwaltstag Ende Mai in Hamburg klar gestellt, dass es nicht opportun sei, den Rechtsschutzversicherungen das Recht zuzugestehen, die Erstberatung -also die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Prozesses - zu übernehmen. "Das muss - ganz im Sinne objektiver, qualifizierter Beratung - in den Händen unabhängiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bleiben", so Zypries in Hamburg. Jeder Zweifel an einer interessensgeleiteten Rechtsberatung sei zu vermeiden!
Zur Begründung führt Kilger weiter aus: "Der Bürger hat keine Chance, die Qualität und Professionalität des erhaltenen Rechtsrats zu testen." An den Rechtsrat müssten daher die höchsten Qualitätsansprüche gestellt werden. Es werde unter verschiedensten Bezeichnungen versucht, den Bürgern Rechtsrat zu erteilen. Dazu fühlen sich oft auch Personen berufen, die keine entsprechende Ausbildung besitzen, deren Zuverlässigkeit niemand geprüft hat, die keine Haftpflichtversicherung unterhalten und die keiner Aufsicht unterliegen. "Gerade die Bürger, die vielleicht alle zehn Jahre mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sind, oder sich in einer Notsituation befinden, sind solchen Personen dann weitgehend schutzlos ausgeliefert", so der Anwaltspräsident weiter. Vor diesem Hintergrund könne nur durch ein grundsätzliches Festhalten an der Rechtsberatung durch die Anwaltschaft die Qualität der Rechtsberatung erhalten und größtmöglicher Schutz vor den Folgen einer fehlerhaften Rechtsbesorgung gewährleistet werden.
Den Entwurf des DAV für ein Rechtsberatungsgesetz nebst Erläuterungen finden Sie im Internet unter: .

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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