Rechtsschutzversicherung - wie sinnvoll? / Neue gesetzliche Regelungen über Anwaltshonorare lassen auch Kosten für Rechtsschutzversicherungen steigen
(Leipzig) - Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 1. Juli 2004 werden die Prämien für Rechtsschutzversicherungen deutlich steigen. Damit stellt sich die Frage, ob man diesen Schutz kündigen, beibehalten oder gar noch neu abschließen sollte. Die sächsischen Verbraucherschützer helfen bei der Entscheidungsfindung.
Über die Wichtigkeit von Rechtsschutzversicherungen wird immer wieder gestritten. Bei Autounfällen ist es für die Beteiligten oft erleichternd, wenn sie bei der häufig folgenden langen Auseinandersetzung über Schuld oder Mitschuld nicht zuerst an die Begleichung der Anwalts- und Prozesskosten denken müssen. Auch so manch geprellter Anleger war schon froh, im Prozess gegen den Vermittler nicht das Kostenrisiko tragen zu müssen. Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung bereits Anfang der Neunziger Jahre abgeschlossen haben, schätzen die alten Versicherungsbedingungen. Diese decken einige Risiken ab, so etwa im Zusammenhang mit Baufinanzierungen, für die es seit Einführung neuer Bedingungen ab 1994 keinen Versicherungsschutz mehr gibt.
Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherer in einigen Punkten zu Lasten der Versicherungsnehmer geändert. Vielfach versuchen die Versicherungsgesellschaften durch Kündigung des Alt- und Angebot eines neuen Vertrages auf schlechtere Bedingungen umzustellen. Bei dieser Vorgehensweise und im Zusammenhang mit einem Prämienanstieg rät die Verbraucherzentrale Sachsen zur genauen Abwägung darüber, ob diese Versicherung im Einzelfall sinnvoll ist. Dabei sollte geprüft werden, für welchen Bereich der Rechtsschutz wirklich benötigt wird und ob dieser nicht anderweitig, z.B. über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft günstiger erworben werden kann. Wem es nur um finanzielle Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Autounfall geht, kann vielleicht vom Privat-Rechtsschutz auf den Verkehrsrechtsschutz umsteigen. Billiger wird auch diese Versicherung zudem, wenn für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Um Kosten zu sparen, raten die sächsischen Verbraucherschützer unbedingt zu einem Vergleich unter den Angeboten und Anbietern, wobei sie gern behilflich sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig
Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826
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