Rechtsstaatlichkeit sichern – auch durch Vielfalt an den Bundesgerichten
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert zur bevorstehenden Bundesrichterwahl an die Mitglieder des Wahlausschusses, am 18. Dezember 2025 eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an den Bundesgerichten sicherzustellen.
„Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, dass auf allen Ebenen der Justiz unterschiedliche Lebenserfahrungen und damit Perspektiven einfließen. Bei der Wahl zu den Bundesgerichten braucht es deshalb ein besonderes Augenmerk auf alle, die bislang unterrepräsentiert sind. Das sind Menschen mit Migrationserfahrung, aus nicht-akademischen Elternhäusern und aus den ostdeutschen Ländern – und es sind immer noch Frauen“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Während Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht annähernd geschlechterparitätisch besetzt sind, wurde dies am Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof noch nicht erreicht.
„Gleiche Teilhabe sichert Rechtsstaatlichkeit“, betont die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen, Dr. Stefanie Killinger, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung. „Wenn das Recht von allen für alle ist, muss es auch durch alle gesprochen werden.“
Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden von einem Wahlausschuss gewählt, in dem die 16 zuständigen Landesministerien und 16 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sitzen (§§ 2 bis 4 des Richterwahlgesetzes). Nur sie und die bzw. der zuständige Bundesminister*in können Personen zur Wahl vorschlagen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Richterwahlgesetz). Die seit 2006 laufende Initiative des djb „Frauen in die Roten Roben“ setzt sich dafür ein, dass bei den Wahlen für die Bundesgerichte für jede Stelle je eine Frau und ein Mann vorgeschlagen werden, um echte Parität zu ermöglichen. Der djb hat im September 2025 Vorschläge für eine umfassende Reform der Bundesrichter*innenwahl unterbreitet. Diskriminierungsfreiheit als ein wesentliches Element einer unabhängigen Justiz kann demnach gelingen mit einem transparenten Wahlverfahren, einem paritätisch besetzten Wahlgremium, paritätischen Wahlvorschlägen sowie durch eine Stärkung der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in den zuständigen Bundesministerien sowie an den Bundesgerichten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Anke Gimbal, Geschäftsführer(in), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0
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