Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission 2025
(Berlin/Brüssel) - Die Europäische Kommission hat ihren sechsten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Wesentlicher Kritikpunkt der EU-Kommission gegenüber Deutschland ist die noch nicht ausreichende Aufstockung der Ressourcen der Justiz, gerade auch im Bereich der Digitalisierung, worauf auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Rahmen seiner Stellungnahme hingewiesen hatte.
Laut dem diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission funktioniert die Justiz in Deutschland weiterhin insgesamt effizient und wird von der breiten Öffentlichkeit als unabhängig wahrgenommen.
„Wir unterstützen die Empfehlung der EU-Kommission, unter Berücksichtigung der europäischen Standards die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen. Ich freue mich überdies sehr, dass die EU-Kommission die Rolle der Anwaltschaft als wichtiger Akteur im Rechtsstaat hervorhebt und ausdrücklich die Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft als wichtiges Instrument zu deren Absicherung zitiert“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Auch der DAV hatte in seiner Stellungnahme erneut ausreichende personelle wie finanzielle Ressourcen durch Bund und Länder angemahnt und im Bereich der Digitalisierung auf die Umsetzung wichtiger Initiativen wie die Dokumentation der Hauptverhandlung hingewiesen.
Detailliert geht das Länderkapitel zu Deutschland auf die erfolgreiche Initiative zur stärkeren Resilienz des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt zur Sicherung von dessen Unabhängigkeit ein und verweist auch hierzu auf den Deutschen Anwaltverein. Erfreulich sei laut Stefan von Raumer, „dass der Bericht auch hier unsere zuletzt beim Deutschen Anwaltstag in Berlin thematisierte Forderung widerspiegelt, beim Schutz der Resilienz aber nicht bei der Reform des Bundesverfassungsgerichts stehen zu bleiben“.
Der jährlich erscheinende Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU-Kommission ist Teil des EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Der Bericht umfasst zur Evaluierung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten die Themenbereiche Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und sonstige institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. In den Bericht fließen neben den Informationen, die die Mitgliedstaaten selbst übermitteln, die Konsultationen verschiedener Interessenvertreter sowie das jährliche EU-Justizbarometer ein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520