Rechtsstreit am hessischen Verwaltungsgericht / Auch fĂŒr den Hindukusch gilt / deutsches Personalvertretungsrecht
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrĂŒĂt, dass kĂŒnftig die PersonalrĂ€te stĂ€rker beteiligt werden mĂŒssen, wenn deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte als Ausbilder fĂŒr die afghanische Polizei in das Krisengebiet am Hindukusch entsandt werden sollen.
GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: "Das ist die Konsequenz aus einem Rechtsstreit vor dem hessischen Verwaltungsgericht, den unsere Kolleginnen und Kollegen der GdP dort gefĂŒhrt haben. Das hessische Innenministerium musste nach der Entscheidung des Gerichts zusagen, keine weiteren Polizisten nach Afghanistan zu entsenden, bis die Rechtslage geklĂ€rt ist. Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf alle BundeslĂ€nder haben."
Mit der Entscheidung fĂŒhlt sich die GdP in ihrer Forderung bestĂ€tigt, den Einsatz der deutschen Polizisten in Afghanistan bundesweit auf eine solidere rechtliche Grundlage zu stellen.
Witthaut: "Unsere Kolleginnen und Kollegen mĂŒssen in Afghanistan gegen die Risiken in diesem Krisengebiet besser abgesichert werden. Bund und LĂ€nder mĂŒssen nun eine einheitliche Regelung fĂŒr den polizeilichen Einsatz finden, andernfalls können PersonalrĂ€te in allen BundeslĂ€ndern nach der Entscheidung in Hessen eine weitere Entsendung verhindern."
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