Rechtsstreitigkeiten nach Frankfurt verwiesen
(Frankfurt am Main) - Die Railion Deutschland AG hat heute vor dem Arbeitsgericht Hagen ihren Antrag auf Unterlassung einer Urabstimmung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zurückgezogen. Gleichzeitig hat das Gericht den Antrag der Railion Deutschland AG auf eine Einstweilige Verfügung gegen mögliche Streiks der GDL an das örtlich zuständige Arbeitsgericht in Frankfurt verwiesen.
Auch das Arbeitsgericht Stuttgart, Außenkammer Ludwigsburg, hat einen Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Frankfurt verwiesen. Die DB Fernverkehr AG hatte in Ludwigsburg per Einstweiliger Verfügung beantragt, dass das Gericht der GDL einen Streikaufruf untersagen soll.
Wir begrüßen diese Entscheidung. Es kann nicht sein, dass uns die Bahn mit Einstweiligen Verfügungen in der ganzen Republik überhäuft, so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell. So kommt es zustande, dass das Arbeitsgericht Mainz eine Einsteilige Verfügung zur Unterlassung von Streiks abgewiesen hat und das Arbeitsgericht Düsseldorf einen Tag später in der gleichen Sache der Einstweiligen Verfügung stattgegeben hat. Die GDL und auch viele Unternehmen des DB-Konzerns haben ihren Sitz schließlich in Frankfurt am Main.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
Gerda Seibert, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-40
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