Recyclingwirtschaft und Umweltverbände fordern EU-Kommission zu Korrekturen bei SUPD-Umsetzung auf
(Berlin) - Eine breite Allianz aus Unternehmen und Verbänden der Recycling- und Verpackungswirtschaft warnt vor Risiken für die europäische Kreislaufwirtschaft durch den aktuellen Entwurf des Durchführungsrechtsakts der EU-Kommission zur Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD).
Die Unterzeichner – darunter Werner & Mertz, ALPLA, REMONDIS nebst den Verbänden BDE, bvse, VBS und VOEB – haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Umweltkommissarin Jessica Roswall und weitere Kommissionsmitglieder gewandt.
Im Mittelpunkt steht die Definition von „post-consumer plastic waste“ im aktuellen Entwurf der Durchführungsentscheidung: Diese soll künftig an die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) angeglichen werden. Nach Einschätzung der Allianz hätte dieser Schritt gravierende Folgen:
Rechtliche und wirtschaftliche Risiken
Eine Angleichung der SUPD-Durchführungsentscheidung an die PPWR ohne wirksame marktwirtschaftliche Schutzmechanismen würde die bestehenden Probleme der europäischen Kunststoffrecyclingbranche verschärfen.
Marktverzerrung durch Importe aus Drittländern
Die europäischen Märkte sind zunehmend Importen von Rezyklaten ausgesetzt, deren Qualität zweifelhaft und deren Rechtsstatus als Sekundärrohstoff unklar ist. Diese Importe werden zu Dumpingpreisen angeboten, führen zu Wettbewerbsverzerrungen und wiederholen problematische Praktiken, die bereits aus dem Textilsektor bekannt sind.
Gefährdung ökologischer und strategischer Zielsetzungen
Die in der SUPD und der PPWR verankerten Rezyklatquoten sollen die Umwelt schützen und die Rohstoffsouveränität Europas stärken. Beide Ziele werden unterlaufen, wenn unregulierte, minderwertige Rezyklate aus Drittländern zur Erfüllung der Vorgaben zugelassen werden.
Verunsicherung und Vertrauensverlust bei Verbrauchern
Das Fehlen verlässlicher Qualitätsstandards für importierte Rezyklate führt zu Verwirrung im Markt und schwächt das Vertrauen der Verbraucher in die Glaubwürdigkeit von Rezyklatanteilsangaben.Die Unterzeichner fordern daher, an der bisherigen Definition aus der geltenden Durchführungsentscheidung (EU) 2023/2683 festzuhalten. Eine Angleichung an die PPWR-Definition könne nur erfolgen, wenn gleichzeitig durch eine rechtlich verbindliche Mirror Clause sichergestellt werde, dass importierte Rezyklate denselben Qualitäts- und Rechtsstandards entsprechen wie in Europa hergestellte.
„Ohne klare Regeln droht Europa, seine Recyclingindustrie und damit einen zentralen Pfeiler der Kreislaufwirtschaft zu schwächen. Das wäre ein Rückschlag für Umwelt, Klima und Wettbewerbsfähigkeit“, heißt es in dem Schreiben.
Die Allianz appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, bei den anstehenden Beratungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recyclingwirtschaft zu sichern und die ehrgeizigen Klimaziele der EU nicht zu gefährden.
Unterzeichner:
Werner & Mertz, ALPLA, REMONDIS
BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.,
bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.,
VBS – Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V.,
VOEB – Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe
Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., Dirk Böttner-Langolf, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin, Telefon: 030 5900335-0