Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

RED III Teilumsetzung: Unbefriedigend und mit Anpassungsbedarf

(Berlin) - Der Bundestag hat heute in erster Lesung erste Umsetzungen der europäischen RED III beraten. Der BWE kritisiert die Anreicherung der dringend notwendigen Umsetzung durch sachfremde Inhalte und eine ausgebliebene Beteiligung der Verbände.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Es ist zu begrüßen, dass die Koalition eine erste Teilumsetzung der RED III anpackt. Eine Anschlussregelung für das Auslaufen der EU-Notfallverordnung und § 6 WindBG für die Bestands-Beschleunigungsgebiete schafft Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Projektträger. Damit wäre ein erster Schritt getan, um eine Kontinuität bei Genehmigungserleichterungen in Windenergiegebieten zu gewährleisten und ein Bürokratiechaos in den Landesbehörden möglichst zu vermeiden.” Kritisch sieht der BWE, dass keine Erleichterungen für Windenergiegebiete vorgesehen sind, die seit dem 19. Mai 2024 entsprechend den Zielvorgaben im WindBG ausgewiesen wurden.

Der Entwurf wurde ohne Verbändebeteiligung vorgelegt und setzt einen nur sehr kleinen Teil der RED III um. Die Implementierung der RED III in deutsches Recht steht damit insgesamt weiter aus. Diese muss nun umgehend nach der Sommerpause erfolgen, um unnötige Belastungen von Behörden und Projektierern zu minimieren.

Dass in die Teilumsetzung der RED III nun sachfremde Regelungen aufgenommen werden, irritiert und steht dem eigentlichen Ziel der RED III für eine Beschleunigung von Verfahren zu sorgen entgegen. “Hier wird der notwendige RED III-Prozess zweckentfremdet, um Verhinderungsinstrumente durch das Parlament zu bringen. Dies untergräbt Vertrauen in eine Kontinuität beim Ausbau der Erneuerbaren und steht im Übrigen auch im Widerspruch zu den eindeutigen Bekenntnissen der Energieministerkonferenz und des Koalitionsausschusses von Ende Mai, die Genehmigungsverfahren für Windenergie weiter zu beschleunigen”, erklärt die BWE-Präsidentin.

“Die Absicht, in das überragende öffentliche Interesse für die Windenergie und letztendlich für alle Erneuerbare Energien einzugreifen und dieses punktuell abzuschwächen, lehnen wir ab. Gerade in von zahlreichen geopolitischen Krisen geprägten Zeiten darf das wichtige Gut der Energiesicherheit, welches nur durch die Erneuerbaren Energien garantiert werden kann, nicht aufgegeben werden. Wir appellieren an das Parlament hier nicht falsche Wege einzuschlagen und fatale Signale zu setzen”, so Heidebroek

Die Klärung zur vereinfachten Typenänderung begrüßen wir. Die bisherige Regelung hat zu Blockaden geführt. Dass die Luftfahrtbehörde im Falle einer Änderung des Anlagentyps wieder beteiligt werden soll, wird diese Blockaden weitgehend auflösen. Kritisch sehen wir die der RED III zuwiderlaufenden Fristen zur Beteiligung in den Verfahren, die nun auf drei Monate hochgesetzt werden sollen.

Heidebroek: “Die Windenergie ist die wichtigste Säule im deutschen Strommix. Alle zentralen Indikatoren, besonders die Zuschlags- und Genehmigungsvolumen, entwickeln sich positiv. Jetzt braucht es Kontinuität und Planungssicherheit, um den für eine wieder wachsende Wirtschaft erforderlichen wachsenden Strombedarf auch bedienen zu können.”

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Frank Grüneisen, Pressereferent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 212341210

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