Redaktionsgeheimnis geht vor Ermittlungen
(Berlin) - Als schweren Schlag gegen das Redaktionsgeheimnis bezeichnete DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die bekannt gewordenen Maßnahmen gegen mehrere Berliner Zeitungen. Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses muss aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes Vorrang vor dem Ermittlungsinteresse staatlicher Behörden haben.
Laut Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 2007 wurde an fünf aufeinander folgenden Tagen im Mai die Post untersucht, die an die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost, die B.Z. und den Tagesspiegel gerichtet war. Dabei sollten Bekennerschreiben einer kriminellen Vereinigung gefunden werden, der Brandanschläge zur Last gelegt werden. Zwei Briefe wurden geöffnet.
"Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Sicherheit ist einmal mehr zu Lasten der Freiheit der Medien erfolgt", sagte Konken. Er forderte die Ermittlungsbehörden auf, endlich den Tenor des Cicero-Urteils zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar die Durchsuchungsaktion des Bundeskriminalamtes bei der Zeitschrift Cicero als unverhältnismäßig verurteilt und dem Informantenschutz Vorrang vor staatlichen Ermittlungen attestiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

