Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Referentenentwurf zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz: Ein klarer Verstoß gegen europäische Freiheitsrechte

(Berlin) - Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb befürwortet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) jegliche -rechtlich zulässige- Maßnahme gegen dieses sozialschädliche Verhalten. Der Verband kritisiert allerdings den Referentenentwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, da dieser in seiner jetzigen Fassung nach Auffassung des DStV in wesentlichen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt und zudem nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EGV zu vereinbaren ist.

Unter anderem ist durch das Gesetzesvorhaben geplant, Dividenden von Gesellschaften aus Staaten, deren Finanzbehörden die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen (insbesondere zum Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen) nicht akzeptieren, von der Abgeltungssteuer auszuschließen. Dabei soll es unerheblich sein, ob der Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeitet oder nicht.

Das Gesetzesvorhaben ist offenbar eine Antwort auf das Scheitern von Plänen zur Bekämpfung von Steueroasen auf europäischer Ebene. Die geplanten Regelungen betreffen allerdings neben Ländern wie Liechtenstein und Andorra auch Luxemburg und Österreich. Damit dürften auch viele steuerehrliche Kapitalanleger von den Planungen betroffen sein.

Darüber hinaus soll der Fiskus künftig berechtigt sein, ohne konkrete Anhaltspunkte auch bei Unternehmen umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern. Ferner ist eine umfassende Entbindung der ausländischen Bank von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen, was nach Ansicht des DStV deutlich zu weit geht. Trotz der mit dem Gesetz erhofften Steuermehreinnahmen in erheblichem Ausmaß nimmt die Gesetzesbegründung an, dass lediglich 1.000 Unternehmen hiervon betroffen sein werden. Dabei unterstellen die Beamten in der Gesetzesbegründung, dass eine umfassende und darüber hinaus ordnungsgeldbewehrte Auskunft der Unternehmen bei diesen lediglich zu Kosten von rund 46 Euro pro Anfrage führen soll. Auf der anderen Seite berechnen sie selbst für eine verbindliche Auskunft in Steuersachen bereits pro angefangene halbe Stunde 50 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99

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