Reform der Anwaltsgebühren gewinnt an Fahrt
(Berlin) - Am 7. Mai haben die rechtspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen in einer gemeinsamen Presseerklärung einen Koalitionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Anwaltsgebühren angekündigt. Damit bekommt die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach einer Gebührenstrukturreform frischen Wind. Allerdings müsse, so der DAV in einer ersten Stellungnahme, jetzt so schnell wie möglich der Gesetzentwurf eingebracht werden, damit dieser von allen Beteiligten geprüft und diskutiert werden könne.
"Eine Reform ist jetzt dringend geboten. Von keinem wird Enthaltsamkeit über acht Jahre hinaus verlangt. Wir brauchen Anwaltsgebühren, die sich an der tatsächlich in den Kanzleien geleistete Arbeit orientiert. Die Regierungsfraktionen sind jetzt gefordert, die Ankündigung wahr zu machen und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen", so der Hauptgeschäftsführer des DAV, Dr. Dierk Mattik. Dann könne man die Einzelheiten prüfen und bewerten. Man sei daran interessiert ein für alle Beteiligten tragbares Ergebnis zu erzielen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11
10179 Berlin
Telefon: 030/7261520
Telefax: 030/726152190
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