Reform der BA: Kompetenzen der Selbstverwaltung stärken
(Berlin) - Für eine Stärkung der Selbstverwaltung bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) durch Arbeitgeber, Gewerkschaften und öffentliche Hände auf allen Ebenen haben sich die Vertreter der Gewerkschaften ausgesprochen. Anlässlich der Konstituierung des neuen Verwaltungsrates der BA begründete die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer dies im Namen der Gewerkschaftsgruppe damit, "dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Löwenanteil an der Finanzierung der Bundesanstalt für Arbeit über ihre Beiträge aufbringen". Mit der Selbstverwaltung könne und müsse die Fachkompetenz und Praxisnähe dieser Gruppen für die Arbeit der BA genutzt werden. Auch die Beteiligung der öffentlichen Hand durch Bund, Länder und Gemeinden sei weiterhin sinnvoll, zumal der Bund zum Ausgleich der Defizite im Haushalt der Bundesanstalt verpflichtet sei, so Engelen-Kefer.
Die neu gewählte stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrates sprach sich für zeitgemäße Strukturen auf den drei Ebenen Zentrale, Landesarbeitsämter und Arbeitsämter aus. "Notwendig sind klare Abgrenzungen zwischen der laufenden Geschäftsführung durch den hauptamtlichen Vorstand einerseits sowie der Gestaltung und Kontrolle durch die ehrenamtliche Selbstverwaltung andererseits", erklärte Engelen-Kefer. Für beide Seiten gelte der Grundsatz: Recht bedingt gleichzeitig Pflichten und Verantwortlichkeiten. Die Gewerkschaften würden sich auch in Zukunft diesen Ansprüchen stellen.
Insgesamt müssen im Rahmen der Reformen der Selbstverwaltung folgende Anforderungen erfüllt werden:
Die Benennung und Abberufung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat und ein Mitbestimmungsrecht bei der Ernennung von Leitungskräften.
Die Selbstverwaltung entscheidet über den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und über die Verteilung der Beitragsmittel.
Die Selbstverwaltung entscheidet über die .Grundlinien der Arbeitsmarktpolitik und überwacht den Erfolg und die wirtschaftliche Erbringung der Leistungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0
Telefax: 030/24060-324
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