Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.
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Reform der HOAI und Verbraucherschutz

(Berlin) - BSB wendet sich an Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee

- BSB setzt sich für den Erhalt und die Reform der HOAI ein
- BSB fordert ausreichende Transparenz für Verbraucher und notwendigen Standard für Verbraucherschutz
- BSB bietet Mitwirkung an der weiteren Diskussion an

Die Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) muss aus Sicht des Bauherren-Schutzbund e.V. für Verbraucher mehr Transparenz und Kostensicherheit bringen. Mit diesen Forderungen wendet sich die anerkannte gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. „Private Bauherren kommen regelmäßig in Kontakt mit Architekten und Ingenieuren. Der Erhalt und die Novellierung der HOAI sind deshalb für Verbraucher von erheblichem Interesse“, betont der 1. Vorsitzende des BSB Peter Mauel.

Bereits zum 2. Deutschen Baugerichtstag im Juni 2008 hat sich der BSB in die Diskussionen zur Reform der HOAI eingebracht. Übereinstimmend wurde dort festgestellt, dass eine zielgerichtete und sorgfältige Planung für Kostensicherheit sowie für einen konfliktfreien Bauablauf äußerst wichtig ist.

„Aus Sicht des Bauherren-Schutzbundes und der privaten Bauherren ist gleichermaßen von Bedeutung“, hebt Mauel hervor, „dass unter Beachtung der technischen Entwicklung und ökologischer Belange qualitätsgerecht gebaut wird. Zudem müssen ein hohes Maß an Kostensicherheit, eine gewissenhafte Planung und Überwachung der Bauleistungen gewährleistet sein.“ Das bedingt, dass Leistungen von Architekten und Ingenieuren angemessen vergütet werden und gleichzeitig eine nachvollziehbare Abrechnung der Honorare gegeben ist.

Bisheriger Entwurf klammerte den Verbraucherschutz aus
Deshalb teilt die Verbraucherschutzorganisation auch die von Architekten- und Ingenieurkammern und verschiedenen Verbänden geäußerten Bedenken zum bisher vorgelegten und inzwischen zurückgenommenen Referentenentwurf. „Dieser war gleichermaßen nachteilig für Architekten und Ingenieure wie auch für die Verbraucher am Bau“, schätzt Mauel ein. „Er entsprach weder der großen Verantwortung noch dem Haftungsrisiko der Architekten und Ingenieure und trug auch nicht der Notwendigkeit verbesserten Verbraucherschutzes Rechnung. Zu Recht wurde der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums deshalb allgemein scharf kritisiert.“

Transparente Honorarforderungen und Konfliktvermeidung
Nicht zuletzt erfordert europäisches Recht, dass Belange des Verbraucherschutzes bei der Novellierung der HOAI zu berücksichtigen sind. Das bedeutet nach Auffassung des BSB: Direkt aus der Verordnung muss nachvollziehbar sein, mit welchen Honorarforderungen der private Bauherr zu rechnen hat. Die Honorarberechnung muss verständlich und transparent sein und den Anwender in die Lage versetzen, direkt aus dem Verordnungstext die Abrechnung der Architekten- oder Ingenieurleistungen nachvollziehen zu können. „Eine solche Transparenz macht übrigens auch die Anwendung der HOAI für Architekten und Ingenieure selbst leichter, ist Rechtsanwälten und Gerichten dienlich und trägt letztlich zur Konfliktvermeidung bei“, meint Mauel.

Standards für Verbraucherschutz notwendig
Aus Sicht des Verbrauchers hält der BSB verschiedene Kriterien zur Herstellung der notwendigen Transparenz für zwingend erforderlich:
So sind klare Leistungsbilder mit klaren Zuordnungen zu Honorarbildern zu regeln. Honorarvereinbarungen müssen in einem ebenso klaren Rahmen erfolgen, weil Kostensicherheit für den Verbraucher nicht zuletzt bei der Finanzierung seines Bauvorhabens eine beachtliche Rolle spielt.

Um im Interesse der Verbraucher eine hohe Qualität der Architekten- und Ingenieurtätigkeit zu gewährleisten, sind gesetzliche Mindest- und Höchstsätze unverzichtbar. Honorarregelungen müssen zwingend für alle Leistungsbilder gelten. Deshalb wird im Interesse des Verbraucherschutzes die Einschränkung von Leistungsbildern ebenso abgelehnt wie eine Aufteilung der Leistungsphasen der HOAI in einen verbindlichen und einer unverbindlichen Teil. Wichtig bleibt die notwendige Kostenverfolgung des Bauvorhabens – daher muss eine Verpflichtung zur Fortentwicklung der Kostenkontrolle erhalten bleiben.

Der Verordnungstext einer neuen HOAI selbst muss so abgefasst sein, dass Honorarforderungen aus ihm heraus ohne größere Schwierigkeit überprüft werden können. Auch die Besonderheiten des Bauens im Bestand müssen sich in ihm widerspiegeln.

Letztlich ist ein notwendiger Standard an Verbraucherschutz zu schaffen, damit die neugefasste HOAI nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Gesondertes Leistungsbild für das Bauen im Bestand
Dem BSB ist besonders wichtig, dass ein gesondertes Leistungsbild für das Bauen im Bestand geschaffen wird. „Damit würde der stetig steigenden Bedeutung des Bauens im Bestand entsprochen“, begründet Mauel die Forderung. „Zudem erhielten die vom Neubau deutlich abweichenden Leistungsverpflichtungen der Architekten und Ingenieure einen angemessenen honorarrechtlichen Rahmen.“

BSB bereit zur Mitwirkung an der weiteren Diskussion
Der BSB ist bereit, sich an der Diskussion entsprechend fortentwickelter Entwürfe zu beteiligen. „Wir gehen bei diesem Angebot davon aus, dass sich die verantwortlichen Bundesministerien ebenfalls für eine transparente Gestaltung der HOAI unter Berücksichtigung des Ver braucherschutzes einsetzen werden“, betont der 1. Vorsitzende des BSB Peter Mauel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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