Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung muss sich beweisen / Abfindungsaktion wird Beratungsschwerpunkt
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Schwerpunkt ist eine besondere Abfindungsaktion von bestehenden kleinen Unfallrenten, um mit der Ablösung eine finanzielle Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu erreichen. Der DBV erkennt dabei ausdrücklich an, dass der Bund bis zu 400 Mio. Euro in den nächsten zwei Jahren für die Abfindungsaktion zur Verfügung stellt. Landes- und Kreisbauernverbände werden in den nächsten Monaten gezielt die Betroffenen informieren und beraten.
Mit der Reform kommt es auch zu Einsparungen im Leistungsbereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Ab dem nächstem Jahr beträgt die Untergrenze für einen Rentenanspruch für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten nicht mehr 20 Prozent sondern 30 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Regelung betrifft nur Neufälle genauso wie die Verlängerung der Wartezeit bei Renten von 13 auf 26 Wochen und die Einführung einer obligatorischen Selbstbeteiligung bei Betriebs- und Haushaltshilfe.
Der DBV hat diese Einschnitte gefordert, auch wenn sie hart sind, weil nur so mittel- und langfristig der Beitragsanstieg in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung in den Griff zu bekommen ist. Der DBV fordert aber genauso entschieden, dass die Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ab dem Jahr 2010 weiterhin 200 Mio. Euro jährlich betragen und nicht wie vorgesehen auf 100 Mio. Euro abgesenkt werden. Im Jahre 2009 ist eine Bestandsaufnahme der Finanzsituation der landwirtschaftlichen Unfallversicherung notwendig, um die Auswirkungen der Abfindungsaktion, der Leistungseinschnitte und der Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu bewerten.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass weitere Möglichkeiten zur Beitragsstabilisierung nicht umgesetzt werden. So ist es nicht gelungen, Altenteiler insgesamt aus dem versicherungspflichtigen Personenkreis der landwirtschaftlichen Unfallversicherung herauszunehmen. Auch wurde nicht erreicht, dass bei Unfällen im Rentenalter und bei Bezug einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente keine neuen Unfallrenten mehr gewährt werden.
Weiterhin kritisiert der DBV, dass der Gesetzgeber eine Chance vertan hat, die landwirtschaftlichen Unternehmer und ihre Familien an dem Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen ab dem Jahre 2009 zu beteiligen. Die Politik hat immer wieder betont, dass sie dies realisieren will und nur noch den Weg festlegen müsse. Doch am Widerstand des Bundesministeriums für Gesundheit ist der konkrete Vorschlag des Berufsstandes, der von vielen Politikern unterstützt wurde, gescheitert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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