Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
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Reform der Notfallversorgung: BDI warnt vor Doppelstrukturen und Fehlanreizen

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) begrüßt den Gesetzentwurf für eine Reform der Notfallversorgung als einen ersten Schritt hin zu einer wirksameren Steuerung der häufig unkoordinierten Inanspruchnahme der Notfallstrukturen. Zugleich sieht der BDI bei der Ausgestaltung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Governance-Struktur der Integrierten Notfallzentren (INZ) Nachbesserungsbedarf.

„Der Entwurf setzt wichtige Impulse für eine bedarfsgerechtere Versorgung von Patientinnen und Patienten im Akut- und Notfall. Positiv ist, dass mit der geplanten Reform die ungesteuerte Inanspruchnahme sowohl unserer Notaufnahmen als auch der vertragsärztlichen Strukturen adressiert wird und erste sichtbare Steuerungsmechanismen geschaffen werden“, bewertet BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck den Entwurf. Aus Sicht des BDI kann die Reform ein erster Schritt sein, um in eine verpflichtende Patientensteuerung einzusteigen und somit die Akzeptanz strukturierter Versorgungswege zu erhöhen.

Der BDI sieht jedoch an mehreren Stellen Korrekturbedarf:

1. INZ sind bereits in vielen Regionen verankert. Mit dem Entwurf wird somit ein in der Versorgungspraxis etabliertes Modell gestärkt. Die Übertragung der alleinigen fachlichen Leitung der INZ an die Krankenhäuser lehnt der BDI jedoch ab. PD Dr. med. Kevin Schulte, 1. Vizepräsident des BDI, betont: „Die Ersteinschätzung im Integrierten Notfallzentrum muss zwingend unabhängig sein. Eine alleinige Leitung durch das Krankenhaus kann zu Fehlanreizen führen. Aus Sicht des BDI braucht es daher eine gemeinsame Leitung durch KV und Krankenhaus.“

2. Die Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen müssen auf Zeiten außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten beschränkt bleiben und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden: „Überzogene Öffnungszeiten und parallele Strukturen sind ineffizient und ohne Steuerungswirkung. Wichtig sind klare, bedarfsorientierte Lösungen“, so Neumann-Grutzeck.

3. Der geplante aufsuchende Dienst sowie der flächendeckende Ausbau telefonischer und telemedizinischer Instrumente mittels 116 117 müssen klar als ergänzende Bausteine zur Regelversorgung definiert werden: „Eine rund um die Uhr verfügbare Parallelstruktur ist weder sinnvoll noch personell umsetzbar. Diese Angebote müssen die bestehende haus- und fachärztliche ambulante Versorgung ergänzen und auch entsprechend finanziert werden“, fordert Neumann-Grutzeck.

Die ausführliche Stellungnahme des BDI finden Sie unter Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: https://www.bdi.de/politik-und-presse/politik/stellungnahmen/artikel/referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-bmg-fuer-ein-gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), Bastian Schroeder, Geschäftsführer(in), Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611 18133-0

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