Reform der Pflegeversicherung zur Rundumerneuerung nutzen! / LandFrauen fordern großen Wurf statt Stückwerk
(Berlin) - Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung muss in erster Linie eine strukturelle Reform sein, die die häusliche Pflege stärkt, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert, die Chancen für hauswirtschaftliche Fachkräfte im Berufsfeld Pflege erhöht und das Ehrenamt in der Unterstützung der Pflege fördert. Sie darf nicht auf die Neugestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung beschränkt bleiben. Das hat das Präsidium des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) auf seiner letzten Sitzung beschlossen.
Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) fordert konkret:
- Das für häusliche Pflege gezahlte Pflegegeld muss deutlich angehoben werden.
- Pflegepersonen müssen Aufwendungen für Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige in stärkerem Maße als bisher steuerlich geltend machen können.
- Die Neudefinition des Pflegebegriffs muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Der bisher nicht berücksichtigte Betreuungs- und Hilfebedarf von Personen insbesondere mit dementen Erkrankungen muss den Zugang zu einer Pflegestufe eröffnen.
- Arbeitslos gemeldeten Pflegepersonen sind Vermittlung, Arbeitsförderung und Eingliederungsmaßnahmen anzubieten, auch wenn wegen der Pflege Einschränkungen bei der Arbeitszeit erforderlich sind.
- Wird durch Pflege die Erwerbstätigkeit unterbrochen, muss die Pflegeversicherung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung übernehmen.
- Hauswirtschaftliche Fachkräfte müssen für die Erfüllung der Fachkraftquote in voll stationären Pflegeeinrichtungen angerechnet werden wie Pflegefachkräfte.
- Hauswirtschaftliche Fachkräfte müssen vom Gesetzgeber gleichwertig mit Pflegefachkräften in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen als Fachkräfte mit Zugang auch zu Führungspositionen eingestuft werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Lilo Schön, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919
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