Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Jetzt wird geklotzt und nicht gekleckert / Deutscher Kulturrat begrüßt Vorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Vorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat heute (03. November 2006) das Programm „Hilfe für Helfer“ angekündigt. Die geplanten steuerlichen Vergünstigungen für Bürgerschaftlich Engagierte und für Vereine sollen eine „Anerkennung für die wahren Helden und eine Motivation“ für Engagement sein.

Im zehn Punkte-Programm des Bundesfinanzministers ist geplant:

- die Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro im Jahr zu erhöhen, zur Zeit beträgt diese für Übungsleiter und Betreuer 1.848 Euro im Jahr,

- den Spendenabzug einheitlich auf 20 Prozent zu erhöhen, zur Zeit beträgt er im Kulturbereich 10 Prozent,

- die Steuerfreigrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen von 30.678 Euro auf 35.000 Euro anzuheben,

- den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen von 307.000 Euro auf 750.000 Euro anzuheben,

- einen verbesserten Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereinen zu ermöglichen,

- die Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspende, dafür soll ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt werden,

- die Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 Prozent auf 30 Prozent der Zuwendungen,

- die bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.

- einen Bürokratieabbau im Spendenrecht,

- die Einführung einer Ehrenamtspauschale von 300 Euro im Jahr für Bürgerschaftlich Engagierte im Sozialbereich.

Nach Informationen aus dem Bundesfinanzministerium soll die Reform kurzfristig im Kabinett beraten und Anfang 2007 in den Bundestag eingebracht werden. Die Reform soll dann rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Der Deutsche Kulturrat ist sehr erfreut, dass der Bundesfinanzminister mit dieser Initiative ein deutliches Signal zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements gibt. Als Wermutstropfen sieht der Deutsche Kulturrat, dass die neue Pauschale, die ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Einkommenssteuererklärung angeben können, nur für den Sozialbereich gelten soll. Hier besteht bei allen anderen positiven Signalen noch Nachbesserungsbedarf.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Selten wird man von einem Vorhaben eines Finanzministers so positiv überrascht, wie vom Zehn-Punkte-Programm „Hilfen für Helfer“. Hier soll bei der Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements wirklich „geklotzt und nicht gekleckert“ werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Reform dazu genutzt werden soll, Ungereimtheiten im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht zu bereinigen und zu mehr Klarheit zu kommen. Ebenfalls ist positiv, dass nun Lösungen bei den Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen gefunden werden sollen. Dieses ist sehr wichtig, um das zunehmend bedeutender werdende Engagement in diesem Bereich zu stärken. Wenn nun noch die neue Ehrenamts-pauschale auf alle Engagementfelder ausgedehnt würde, blieben kaum mehr Wünsche offen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: (030) 24728014, Telefax: (030) 24721245

(bl)

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