Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Reformen auf der langen Bank / Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform verzögert sich

(Berlin) - Aus dem Bundesfinanzministerium ist zu hören, dass ein Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Geld- und Immobilienvermögen vorgelegt werden soll. Dennoch wollen einige Koalitionspolitiker am ursprünglich geplanten Stichtag 1. Januar 2007 festhalten. Damit herrscht nicht nur bezüglich des Inhalts sondern nunmehr auch hinsichtlich des Inkrafttretens der Reform Planungsunsicherheit. Für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV).

Nach Ansicht Pinnes wäre es sachdienlicher gewesen, das Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform von vorneherein zeitlich fest an den Urteilsspruch aus Karlsruhe zu binden. Denn nur nach Bekanntgabe der Entscheidung ist klar, wie der finanzielle Spielraum für eine Erbschaftsteuerreform tatsächlich aussieht. Und nur so kann vermieden werden, dass das Erbschaftsteuerrecht kurzfristig erneut überarbeitet werden muss.

Leider ist die Dissonanz ein weiteres Beispiel für die unkonzertierte Vorgehensweise der Koalition bei den anstehenden Reformvorhaben. Ständig neue Vorschläge und Uneinigkeiten bringen Abstimmungsprobleme, die auf dem Rücken der Steuerpflichtigen ausgetragen werden. Nur in einer Disziplin besteht erschreckende Einigkeit: Die Steuer- und Abgabenerhöhungen gehen nahezu geräuschlos über die Bühne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(tr)

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