Reformen nicht auf Kosten sicherer Arbeitsplätze
(Berlin) - Zu den konkreten Planungen der Bundesregierung beim Kündigungsschutz und Arbeitslosengeld erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin:
"Die vorliegenden Entwürfe des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Kündigungsschutzes und der Kappung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes werden die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland verschärfen. Der DGB setzt deshalb weiterhin auf wirksame Alternativen für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Die Neuauflage der gescheiterten Kohlschen Politik zur Lockerung des Kündigungsschutzes wird noch getoppt durch eine Mogelpackung bei der Einführung eines Wahlrechts auf Abfindungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen soll künftig der Arbeitgeber entscheiden, wem er eine Abfindung anbietet. Die betriebliche und tarifliche Beschäftigungssicherung droht durch die Änderungen de facto außer Kraft zu geraten. Angesichts der anhaltend schwierigen konjunkturellen Lage ist zu erwarten, dass es nicht zu Neueinstellungen, sondern zu einer neuen Entlassungswelle - vor allem im klassischen Mittelstand - kommen wird.
Auch die Maßnahmen zur notwendigen Trendwende bei der Frühverrentung sind unzureichend. Statt die Erstattungspflicht der Betriebe bei Frühverrentungen zu verschärfen, werden die Arbeitgeber durch die vorgeschlagenen Neuregelungen weiter entlastet. Bisher müssen sie dem Arbeitsamt bis zu zwei Jahren das Arbeitslosengeld für Ältere erstatten, künftig sollen es sechs Monate weniger sein. Auch die geplante Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann diesen Trend der Frühverrentung nicht stoppen. Die Folge wird vielmehr eine Zunahme der Entlassungen sein.
Notwendige Reformen sind nicht die Einschränkung, sondern die Verbesserung der Beschäftigungssicherung im Betrieb durch gesetzliche, tarifliche und betriebliche Rahmenbedingungen, die auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Meldung offener Stellen an die Arbeitsämter, Vermittlung bereits bei Kündigung und nicht erst bei Entlassung, Vermeidung von Entlassungen durch Umsetzungen und Qualifizierung, Ausweitung qualifizierter Teilzeitarbeit für Männer und Frauen, Insolvenzschutz bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, beispielsweise bei Arbeitszeitkonten, oder Altersteilzeit."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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