Reformvorschläge des Sachverständigenrates können Personalzusatzkosten nachhaltig senken
(Berlin) - Die gesetzliche Krankenversicherung ist dringend reformbedürftig. Der durchschnittliche Beitragssatz muss und kann ohne Beeinträchtigung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und ohne finanzielle Überforderung des Einzelnen von jetzt 14,4 auf deutlich unter 12 Prozent gesenkt werden. Die jetzt unterbreiteten Vorschläge des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen sind ein wirkungsvoller Beitrag zur Senkung der überhöhten gesetzlichen Personalzusatzkosten. Das im Gutachten genannte Entlastungspotenzial von bis zu 30 Mrd. Euro bzw. 3 Beitragssatzpunkten belegt die gewaltigen Rationalisierungsreserven und möglichen Effizienzgewinne im Gesundheitswesen, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) am 24. Februar in Berlin.
Die Vorsorge gegen Unfälle im Haushalt und in der Freizeit gehört ebenso wie die Absicherung des Einkommens bei langer Krankheit in die Eigenverantwortung des Einzelnen, zumal die Kosten für Arbeitunfälle und für die Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Krankmeldung ausschließlich zu Lasten der Betriebe gehen. Zahnersatz kann durch regelmäßige Zahnpflege verhindert oder zumindest hinausgeschoben werden. Versicherungsfremde Leistungen und auch hier urteilt der Sachverständigenrat sachgerecht müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Hierzu gehören insbesondere das Sterbegeld sowie Leistungen bei Schwangerschaft und zur Empfängnisverhütung.
Ebenso geht an Neuregelungen auf der Finanzierungsseite kein Weg vorbei. Durch prozentuale Zuzahlungen, Selbstbehalte und eine Praxisgebühr beim Arztbesuch verbessert sich sowohl das Kostenbewusstsein als auch das Gesundheitsbewusstsein der Patienten. Die vom Sachverständigenrat darüber hinaus vorgeschlagene Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung und Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage auf alle Einkommen führt nicht nur zu einem gerechteren und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierten Beitragsrecht, sondern auch zu einer längst überfälligen Teilabkopplung der Krankheitskosten von den Arbeitskosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird nur dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar sein, wenn sie modernisiert und zukunftssicher gemacht wird. Das setzt eine Konzentration des gesetzlich vorgegebenen Aufgabenkatalogs auf eine Basissicherung mit Kernleistungen sowie eine Stärkung der eigenverantwortlichen Risikovorsorge voraus. Eine deutliche Senkung der gesetzlichen Personalzusatzkosten ist zugleich Voraussetzung für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitplätzen und damit auch für die Stärkung der Finanzbasis der Sozialversicherung insgesamt. Die zusätzlichen Belastungen der Versicherten durch die Ausgliederung einzelner Leistungen werden dabei zu einem großen Teil über die damit verbundenen Beitragssatzsenkungen kompensiert.
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