Regelversorgung der Kinder- und Jugendlichen bleibt bei Kinder- und Jugendärzten / Bayerns AOK gibt OK zu pädiatriezentrierter Versorgung in Bayern / Meilenstein für bundesweite Regelung
(Köln) - Heute (26. Juni 2009) wurde nach langen Verhandlungen in München ein pädiatriezentrierter Versorgungsvertrag (PzV) zwischen der AOK Bayern und den bayerischen Kinder- und Jugendärzten unterzeichnet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wertet dies als großen Erfolg und als Meilenstein für eine bundesweite Regelung.
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ: "Mit dem Vertrag sind die Kinder- und Jugendärzte als Regelversorger der Kinder von 0 bis 18 Jahren festgeschrieben. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche haben durch die besonderen Inhalte dieses Vertrags die Garantie, auch künftig medizinisch bestmöglich von den Spezialisten für ihre Altersgruppe versorgt zu werden: von besonders qualifizierten Kinder- und Jugendärzten. Wir sind sicher, dass nun auch der Druck auf die anderen Kassen wächst, pädiatriezentrierte Versorgungsverträge mit uns abzuschließen."
Warum pädiatriezentrierte Versorgungsverträge
Mit dem PzV haben die bayerische AOK und die Kinder- und Jugendärzte in letzter Minute die Folgen eines in den Augen der Kinder- und Jugendärzte gravierenden politischen Fehlers verhindert und die Weichen für die Zukunft gestellt. Bis zum 30. Juni 2009 müssen zwischen den Allgemeinärzten und den Gesetzlichen Krankenkassen in allen Bundesländern so genannte Hausarztverträge abgeschlossen werden. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass Gruppen von Allgemeinmedizinern die Verhandlungen mit den Kassen führen müssen. Aus der Sicht der Kinder- und Jugendärzte ein Signal in die falsche Richtung. Dr. Wolfram Hartmann: "Was die Politik bei der Abfassung des Gesetzes nicht bedacht hat: Allgemeinmediziner werden in diesen Verträgen natürlich in erster Linie sich selbst begünstigen und festschreiben, alle Menschen vom Säugling bis zum Greis zu behandeln. Die besondere Behandlungs- und Versorgungsqualifikation, über die wir Kinder- und Jugendärzte für die Behandlung von Kindern und Heranwachsenden verfügen und für die wir immerhin eine fünfjährige umfassende Weiterbildung absolviert haben, haben Allgemeinärzte in der Regel nicht."
Vorbild Bayern
In dem heute ratifizierten Vertrag darf nur derjenige Arzt Kinder und Jugendliche behandeln, der eine abgeschlossene Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt aufweisen kann. Für die Entwicklungsbeurteilung und die Vorsorgeuntersuchungen sind die besonderen Qualitätsvorgaben der pädiatrischen Weiterbildung festgeschrieben. Geprüfte Zusatzqualifikationen werden honoriert. Der psychosoziale Behandlungs- und Beratungsansatz wird in den Vordergrund gerückt. Primäre Prävention, also die Verhinderung des Eintritts einer Erkrankung bzw. einer Fehlentwicklung hat Vorrang vor Früherkennung von Erkrankungen oder Fehlentwicklungen.
"Der bayerische Vertrag ist vorbildlich. Nun wünschen wir uns, dass er zum Muster für weitere Verträge wird und dass damit das hohe Niveau der pädiatrischen Grundversorgung in Deutschland gehalten wird, so dass insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, die heute zu über 90 Prozent von Kinder- und Jugendärzten versorgt werden, auch weiterhin von den Experten für ihre Gesundheit betreut werden, "so der Verhandlungsführer und Landesverbandsvorsitzende der Kinder- und Jugendärzte in Bayern, Dr. Heinz Reiniger.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
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