Regierung arbeitet weiterhin daran, der Deutschen Post AG Marktvorteile zu verschaffen
(Hamburg) - Die lauten Überlegungen aus dem Hause des Wirtschaftsministers Clement, die Brieflaufzeitmessungen ganz der Deutschen Post zu überlassen, sind aus Sicht des BdKEP ein weiterer Mosaikstein, die Geschäftstätigkeiten der Deutschen Post AG vor der Öffentlichkeit zu verschleiern.
Sollten die Briefzeitlaufmessungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - aus Kostengründen - eingestellt werden, gibt es keine Erkenntnisse mehr über die Brieflaufzeiten aus Verbrauchersicht. Die Deutsche Post AG lässt nämlich die Laufzeiten nur nach einem Standard aus Ihrer Betriebsicht messen: Briefeingang im Briefzentrum vor 17 Uhr, Briefausgang Zustellung. Für Verbraucher und Unternehmen aber sind nicht diese theoretischen Werte entscheidend, sondern die tatsächlichen Laufzeiten zwischen Briefeinwurf und Zustellung beim Empfänger. Diese beiden Brieflaufzeitmessungen hatten in letzter Zeit erhebliche Abweichungen von einander gezeigt. So kamen laut RegTP nur etwa 86 Prozent der Briefe am nächsten Tag an, während die Deutsche Post AG immer lautstark die Zahl von 96 Prozent veröffentlichte.
Erst kürzlich hatte es Bundesminister Clement in einem Schreiben an den BdKEP und vor dem Post- und Telekommunikationsausschuss des Bundesrates abgelehnt, dem gesetzlich verankerten Anspruch des Wettbewerbs auf Teilleistungen durch die Deutschen Post AG, der durch die Übergangsvorschriften der Verlängerung der Exklusivlizenz eingeschränkt ist, stattzugeben. Es ist Briefdiensten nicht möglich, als consolidator aufzutreten. Sie können Briefe von verschiedenen Kunden nicht einzusammeln und vorsortieren und sie frankiert der Deutschen Post zu einem Minderpreis, da Teile der Leistungskette bereits erbracht wurden, zur Beförderung übergeben. In den USA hat dieses zu einem deutlichen Anstieg des Briefvolumens geführt. In Deutschland könnten damit auf jeden Fall die Arbeitsplätze im Wettbewerb der Deutschen Post AG gesichert werden - obendrein noch zum Preisvorteil für die Versender.
Die EU-Kommission hatte am 23.10.01 gegen La Poste entschieden, das postvorbereitende Tätigkeiten nicht reservier sind. Bisher hat sich jedoch noch kein Briefdienst gefunden, diese Entscheidung auch für Deutschland durchzufechten. Regierung und Deutsche Post können somit relativ sicher sein, dass kein Unternehmen die Kosten für eine solche Entscheidung aufbringt.
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