Regierung beschließt Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz
(Berlin) - Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 19. September 2007 über den Entwurf eines Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes beschlossen.
Insbesondere begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband im Zusammenhang mit dieser Entscheidung ausdrücklich, dass von einer geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen Abstand genommen wurde.
Der Referentenentwurf hatte ursprünglich eine solche Befugniserweiterung enthalten. Weitere Gesetzesinitiativen verschiedener Länder verzichteten dagegen darauf, Vorschläge zugunsten geprüfter Bilanzbuchhalter vorzusehen.
Das geplante Gesetz sieht darüber hinaus weitere Novellierungen vor, so u.a. im Rahmen der Steuerberaterprüfung und der Anerkennung von Syndikussteuerberatern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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