Regierung muss sofort Klarheit über Stichtagsregelung für Besteuerung von Veräußerungsgewinnen schaffen / Zwei Jahre Verunsicherung für Immobilieninvestoren sind unerträglich / Gleiche Übergangsregelung wie für Kapital-Lebensversicherungen gefordert
(Berlin) Im Zuge der Diskussion über die Reform des § 23 EStG und der damit verbundenen Abschaffung der Spekulationsfrist fordert der Immobilienverband Deutschland (IVD), dass die Bundesregierung sofort und unmissverständlich Klarheit über die Stichtagsregelung für die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien schaffen soll. Angesichts der sich abzeichnenden Pläne, die laut Koalitionsvertrag für den 1. Januar 2007 geplante Abschaffung der Spekulationsfrist um ein Jahr zu verschieben, ist diese Klarstellung dringend erforderlich, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.
Aus Regierungskreisen ist zu vernehmen, dass die Änderung von § 23 des Einkommensteuergesetzes, der die Besteuerung der Veräußerungsgewinne u.a. für Aktien und Immobilien regelt, zeitlich verschoben und erst zusammen mit der Unternehmenssteuerreform durchgeführt werden soll. Gegen diese zeitliche Verschiebung ist natürlich nichts einzuwenden, aber sie führt zu einer zwei Jahre anhaltenden Verunsicherung von Investoren, wenn nicht sofort die Stichtags-Frage verbindlich geklärt wird. Gravierende steuerrechtliche Änderungen, von denen nicht klar ist, wie sie ausfallen werden und vor allem, ab wann sie gelten, führen zu einem massiven Investitionsstau, der für die Immobilien-Konjunktur und auch für die gesamte Konjunktur schädlich wäre, so Schick.
Die Bundesregierung soll klarstellen, dass die Stichtagsregelung in der gleichen Weise erfolgen wird wie bei der Änderung der Besteuerung von Kapitallebensversicherungen mit Wirkung zum 1. Januar 2005: Seinerzeit wurde gesetzlich festgeschrieben, dass derjenige, der vor dem Stichtag des 1.Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, auch nach dem bis dahin geltenden Recht besteuert wird und die Neuregelung erst für solche Versicherungen gilt, die ab dem 1.Januar 2005 abgeschlossen werden. Dies muss auch für Veräußerungsgewinne von Immobilien gelten: Wer vor Inkrafttreten des geänderten § 23 EStG eine Immobilie erworben hat, für den muss die seit dem 1.Januar 1999 geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren gelten. Was für Kapitallebensversicherungen recht ist, muss für Immobilien billig sein. Zumindest sollte dem Immobilienverkäufer ein Wahlrecht eingeräumt werden, dass der Verkauf einer vor dem Stichtag erworbenen Immobilie nach dem derzeit noch geltenden Recht besteuert wird, so Schick.
Akzeptabel wäre aus Sicht des IVD allenfalls, dass die Neuregelung von § 23 EStG nach dem Modell erfolgt, das im November 2002 vom damaligen rot-grünen Bundeskabinett beschlossen worden war. Seinerzeit wurde folgende Übergangsregelung festgelegt: Für alle vor dem Stichtag erworbenen Immobilien gilt eine Vermutungsregelung, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufs um 10 Prozent an Wert gewonnen hatten. Auf diesen vermuteten Veräußerungsgewinn wird dann die pauschale Steuer angewandt. Der Steuerpflichtige kann diese Vermutung aber durch geeignete Nachweise widerlegen, wenn die Immobilie weniger als 10 Prozent Wertsteigerungen erfahren hat. Auch mit einer solchen Regelung könnte die Immobilienwirtschaft gut leben, so Schick.
Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM))
Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 38302528, Telefax: (030) 38302529
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


