Regierung soll Bundesinstitut für Arzneimittel zur Information der Krankenkassen verpflichten
(Bonn) - Der AOK-Bundesverband hat am 16. August 2001 im Zusammenhang mit der Marktrücknahme der Lipidsenker Lipobay(r) und Zenas(r) die zögerliche Informationspolitik des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kritisiert und an die Bundesregierung appelliert, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Amt zu einer unverzüglichen Information der Kassen zu verpflichten.
Erreicht werden müsse, dass das Amt die Meldungen von schweren Arzneimittelzwischenfällen und Nebenwirkungen schnell an die Kassen weitergebe. Nur so könnten die Kassen optimal die Vertragsärzte über therapeutischen Nutzen und Risiken informieren, wie dies der Paragraph 305 a des SGB V vorsehe.
In diesem Zusammenhang sprach sich Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dafür aus, auch die Bestimmungen des Paragraphen 305 a im Interesse einer weiter erhöhten Arzneimittelqualität zu verbessern. Derzeit seien die Informationsmöglichkeiten der Kassen gesetzlich eingeengt auf Hinweise zu Indikationen und Nutzen. Möglich müsse es für die Kassen künftig auch sein, wettbewerblich relevante Empfehlungen zu geben, etwa für Arzneimittel mit besonders günstiger Preis-Leistungsrelation und geringen Nebenwirkungsrisiken.
Als erste Krankenkasse hat die AOK nach der Einführung des Paragraphen 305 a am 1.1.2000 "Information der Vertragsärzte" Arzneimittelbewertungen für den Vertragsarzt herausgegeben, in denen der therapeutische Nutzen der Medikamente herausgearbeitet wird und, wenn nötig, auch den Werbeaussagen der Hersteller gegenübergestellt wird. Derzeit gibt es von der AOK in Zusammenarbeit mit dem Institut für Klinische Pharmakologie in Bremen neben den Informationen über Lipidsenker bereits Arzneimittelinformationen zu häufig verordneten Arzneimitteln wie dem Calciumantagonisten Norvasc(r), der bei Bluthochdruck und Angina pectoris eingesetzt wird, dem Neuroleptikum Zyprexa(r), dem Antidiabetikum Glucobay(r) und zu verschiedenen Protonenpumpenhemmern, die der Therapie von Magengeschwüren dienen.
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Kortrijker Str. 1
53177 Bonn
Telefon: 0228/8430
Telefax: 0228/843502