Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Regierungspläne zur Cannabis-Legalisierung - (nur) ein guter erster Schritt

(Berlin) - Medienberichten zufolge haben sich Gesundheits- und Wirtschaftsministerium auf eine neue Marschroute in Sachen Cannabis geeinigt. Die verkündeten Eckpunkte beinhalten Eigenbedarfs-Freigrenzen bis 25 Gramm bzw. den Anbau von drei Pflanzen sowie Regelungen zu Cannabis-Social-Clubs, deren Mitglieder noch höhere Mengen voneinander erwerben können. Im Gegensatz zur ursprünglich angedachten Abgabe über lizensierte Geschäfte soll der Verkauf zunächst nur in Modellregionen getestet werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich seit Langem für eine Entkriminalisierung ein (siehe unten), hält die neuen Pläne nur für eine Übergangslösung.

Statement von Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

"Es ist ein guter Anfang, den Konsum zu entkriminalisieren. Dies trägt der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung, dass Cannabis-Konsum weit verbreitet und verankert ist. Dass Erwerb, Besitz und Konsum in gewissen Grenzen nun straffrei bleiben sollen, ist ein wichtiger erster Schritt - mehr aber auch nicht. Ziel muss weiterhin die Entkriminalisierung und Legalisierung sein.

Ob das Konzept der Clubs zielführend ist, darf bezweifelt werden. Es mag in der Überlegung wurzeln, die Werbung zu unterbinden, wird aber in der Praxis dazu führen, dass ein illegaler Markt aufrechterhalten wird.

Auch wenn die neuen Eckpunkte nur eine Übergangslösung sein können, sollten sie schleunigst in Gesetzform gegossen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen - denn aktuell werden trotz des klar erkennbaren politischen Willens Cannabis-Konsument:innen weiterhin strafrechtlich verfolgt. In der Zwischenzeit sollten die Länder von der Möglichkeit des § 31a BtMG Gebrauch machen, die Strafverfolgung beim Besitz geringer Mengen - die sich an den neuen Grenzen orientieren - auszusetzen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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