Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Regulierer beschränkt Bündelung von Telekom-Anschlüssen und Optionstarifen / VATM: Kunden können ab sofort günstiger und schneller Angebote alternativer Anbieter nutzen

(Berlin) - Auf positives Echo bei Verbrauchern und Wettbewerbern ist die aktuelle Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestoßen, die umstrittene Bündelung der Deutschen Telekom ihrer Telefonanschlüsse mit verschiedenen Optionstarifen zu beschränken. Diese sogenannten „Anschlusspakete“ sind nun ausschließlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Werktagen zulässig.

Wechselwillige Telekom-Kunden mit einem normalen T-Net- oder ISDN-Anschluss können durch diese Entscheidung wesentlich schneller zu anderen Anbietern wechseln und auf einen normalen analogen oder ISDN-Standardanschluss umsteigen. „Der Wechsel zu regionalen Carriern oder die Kombination mit den vielfältigen Call-by-Call- und Preselection-Angeboten der Wettbewerber ist für den Kunden jetzt wesentlich schneller möglich,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. „Auch der Umstieg auf günstigere DSL-Angebote der alternativen Anbieter wird für den Kunden deutlich erleichtert.“

Die seit vergangenem Jahr bestehenden Angebote der Deutschen Telekom konnten bisher nur mit einer für den Kunden äußerst unvorteilhaften Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Will der Kunde den umstrittenen Bündelanschluss nicht mehr nutzen und auf einen einfachen Standardanschluss umsteigen, entfällt darüber hinaus auch die unverhältnismäßig hohe „Strafgebühr“ von 25,81 €, die die Telekom zuvor als „Übernahmeentgelt“ erhoben hat.

Im Interesse der weiteren Transparenz gegenüber dem Verbraucher muss die Deutsche Telekom darüber hinaus bei der Vermarktung dieser Produkte den Kunden informieren, dass die genehmigten Optionstarife auch losgelöst vom Paketangebot einzeln angeboten werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kunden eine an ihren Bedürfnissen ausgerichtete Entscheidung treffen und im Vorfeld die notwendigen Preisvergleiche anstellen können, so die RegTP in ihrer Entscheidung. Über diesen wichtigen Umstand sind auch die Verbraucherzentralen in Kenntnis gesetzt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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