Reichensteuer: Sind gewerbliche Einkünfte die besseren Einkünfte?
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) lehnt die Reichensteuer, auf deren Einführung sich die Spitzen der Koalition nunmehr geeinigt haben, ab. Der Kompromiss sieht vor, gewerbliche Einkünfte von der Zusatzbesteuerung auszunehmen. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen demgegenüber der Reichensteuer.
Diese Ungleichbehandlung ist zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Die Koalition rechtfertigt den vorübergehenden Verfassungsverstoß mit der Ankündigung, im Sommer die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform vorzulegen. Nach Ansicht des DStV, ist jedoch eine verfassungswidrige Regelung nicht durch ein ohnehin angekündigtes Unternehmensteuerreformkonzept zu legitimieren. Zum anderen sprechen auch ökonomische Gründe gegen eine Bevorzugung gewerblicher Einkünfte.
Die freien Berufe, zu denen z.B. Ärzte, Architekten und Steuerberater zählen, tragen in großem Umfang zur wirtschaftlichen Gesamtleistung bei. Sie sind außerdem Arbeitgeber für fast drei Millionen Beschäftigte (Stand 30.06.2003).
Der DStV fordert deshalb, die Pläne zur Einführung der Reichensteuer insgesamt fallen zu lassen. Sie belastet selektiv die Steuerpflichtigen, die bereits jetzt einen überproportionalen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen leisten. Wenn die Zusatzsteuer aber dennoch kommen sollte, müssen auch Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit von der Besteuerung ausgenommen werden. Die geplante Ungleichbehandlung von gewerblichen und freiberuflichen Einkünften ist ökonomisch nicht zu begründen. Gewerbliche Einkünfte sind keine besseren Einkünfte.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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