Reichweite nicht immer an Gesetzen ablesbar / Mitbestimmung ist in Europa weit verbreitet
(Düsseldorf) - Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten in ihren Betrieben sind in Europa der Regelfall. Auch in den anderen EU-Staaten hat die Belegschaft Anspruch auf Mitsprache und Information. Teilweise reicht ihr Einfluss sogar sehr weit. Das zeigt eine Studie von Hellmuth Gohde, Experte für europäische Betriebsräte, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Gohde untersuchte exemplarisch die Stellung von Betriebsräten und Gewerkschaften in Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und Ungarn. Dabei konzentrierte er sich auf kleine und mittlere Unternehmen. Ein wichtiges Fazit: Der alleinige Blick in die Gesetze reiche nicht aus, um die Reichweite von Mitbestimmungsmodellen vergleichen zu können: In manchen Ländern ist die Mitbestimmung allein über die Gewerkschaft geregelt, in anderen sind Betriebsrat und Gewerkschaft voneinander getrennt. In zahlreichen Ländern ist die Beteiligung nicht gesetzlich festgelegt, sondern Ergebnis (tarif-)vertraglicher Regelungen der Sozialpartner.
So habe beispielsweise Schweden die "geringste Regelungsintensität im Arbeitsrecht bei gleichzeitig weit überdurchschnittlichem Niveau der Beteiligungsmöglichkeiten", analysiert Gohde. Dabei spielt auch der hohe gewerkschaftliche Organisationsgrad von fast 80 Prozent eine Rolle. In Österreich hingegen sind Beschäftigte und Unternehmen Zwangsmitglieder in so genannten "Kammern". Die Arbeitgeberkammern schließen die Tarifverträge mit den Gewerkschaften. Deshalb gelten für 99 Prozent aller Beschäftigten Tarifverträge.
In Frankreich und Italien sind die Mitbestimmungsrechte wiederum kaum gesetzlich geregelt. Im Gegenzug gibt es aber ein umfassendes Streikrecht: Urabstimmungen sind nicht nötig, eine Friedenspflicht besteht nicht. In Italien sind selbst politisch motivierte Streiks ausdrücklich erlaubt. Das schlägt sich in der Statistik nieder: Zwischen 1998 und 2001 gingen in Frankreich und Italien pro 1000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 37,3 bzw. 38,5 Arbeitstage verloren. In Schweden waren es dagegen 6,3 Tage, in Deutschland 1,1 und in Österreich 0,2 Tage.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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