Reinheitsgebot für Bier garantiert Lebensmittelsicherheit
(Berlin) - "Das Reinheitsgebot für Bier aus dem Jahr 1516 garantiert auch im Jahr 2012 Lebensmittelsicherheit", erklärt Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB). Er stellt fest, dass die bewusste Begrenzung auf vier natürliche Rohstoffe wie Wasser, Malz, Hopfen und Hefe den Verbraucherwunsch nach Sicherheit gerecht wird. Die Angabe des Zutatenverzeichnisses bietet eine umfassende Transparenz, was innerhalb der Europäischen Union für alkoholhaltige Getränke einmalig ist. Bei keinem anderen dieser Kategorie werden bis heute die Zutaten deklariert.
"Die deutschen Brauer sind damit in Sachen Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung Vorreiter und Vorbild, fährt Hahn fort. Die hohen Qualitätsansprüche der deutschen Brauer an ihr Produkt flankieren die verbindlichen Vorschriften des traditionellen Reinheitsgebotes effektiv, lückenlos und nach modernsten Gesichtspunkten.
Komplexe Qualitätsmanagementsysteme seien ein Garant dafür, dass es in der Braubranche zudem keine Lebensmittelskandale gegeben habe. Mit dazu trage auch bei, dass nur hochwertigste, unbelastete Rohstoffe im Brauprozess Verwendung finden würden. Regelmäßige Kontroll- und Prüfmechanismen vor, während und nach dem Brauprozess ergänzten diese Präventivmaßnahmen - und gewährleisten so eine geschlossene und transparente Qualitätskette 'vom Halm zum Glas', so Hahn abschließend.
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