Reisebüros beantragen einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bahn / „Sonderaktion kann nicht auf Lidl beschränkt werden“
(Berlin) – Die Reisebüros im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) gehen gegen die geplante Sonderverkaufsaktion der Deutschen Bahn (DB) vor. Mit Unterstützung des DRV beantragt ein Reisebüro mit DB-Lizenz – stellvertretend für die Agenturen – eine einstweilige Verfügung gegen die DB Personenverkehr GmbH (Berlin) auf Untersagung der Sonderverkaufsaktion von verbilligten Bahnfahrscheinen über Filialen des Lebensmitteldiscounters Lidl.
So lautet der einstimmige Beschluss des Koordinationsgremiums Vertrieb im DRV, dem Zusammenschluss der touristischen Reisebüros. „Die Deutsche Bahn bricht hiermit auf eklatante Weise geltendes Recht“, sagte Hans Doldi, DRV-Vizepräsident und Vorsitzender des DRV-Bahnausschusses.
Nach Überzeugung der Reisebüros ist die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, ihre Produkte in allen Vertriebskanälen zu identischen Preisen anzubieten. „Mit dieser Aktion diskriminiert die Deutsche Bahn ihre rund 3.258 Agenturen. Das kann der Vertrieb nicht hinnehmen“, sagte Doldi.
„Der DRV begrüßt ausdrücklich, dass die Bahn mit attraktiven und leicht verständlichen Preisen neue Kunden gewinnen möchte. Das ist der richtige Weg“, würdigte Doldi. Inakzeptabel sei allerdings, dass die Bahn über ihren Agenturvertrieb hinweggeht. Das sei eine nicht hinnehmbare Diskriminierung. Die Reisebüros mit DB-Lizenz fordern die Deutsche Bahn auf, ihre attraktiven Angebote allen Verbrauchern zu öffnen und dazu das flächendeckende Agenturnetz zu nutzen.
Die Deutsche Bahn plant vom 19. bis 28. Mai 2005 in allen Lidl-Filialen ein Sonderangebot mit zwei Fahrkarten für insgesamt 49,90 Euro. Die Fahrscheine sollen ohne Streckenbegrenzung in allen Zügen der Deutschen Bahn für je eine einfache Fahrt in der zweiten Klasse gelten.
Quelle und Kontaktadresse:
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