Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Reiseversicherungen rechtzeitig abschließen / Reiserücktrittskosten-Versicherung gibt es nur zeitnah zur Buchung

(Leipzig) - Wer eine teure Auslandsreise bucht, sollte gleich mit über den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung entscheiden. Wer erst Wochen später diese Versicherung abschließen will, wird keinen Versicherungsschutz mehr erhalten.

Bei lange im Voraus geplanten Reisen kann immer etwas dazwischen kommen. Kurzfristige Stornierungen sind nicht nur ärgerlich, sondern kosten zudem viel Geld. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung übernimmt diese Kosten, wenn die Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, eines Unfalls, einer Schwangerschaft oder wegen Impfunverträglichkeit nicht angetreten werden kann. Auch der Tod von nahen Angehörigen oder Mitreisenden ist versichert. Zudem gibt es Angebote, bei denen der Versicherer auch bei Nichtantritt der Reise wegen Arbeitsplatzverlust oder einer neuen Arbeitsaufnahme leistet bzw. wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss oder die Rückkehr verspätet erfolgt.

Allen diesen Angeboten ist gleich, dass eine Reiserücktrittskosten-Versicherung in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Reisebuchung beantragt werden muss. Sonst könnte man den Abschluss so lange wie möglich hinauszögern und ihn erst dann tätigen, wenn sich eine notwendige Stornierung bereits abzeichnet. Im Regelfall ist der Abschluss nur 10 bis 14 Tage – manchmal auch noch bis 21 Tage – nach der Reisebuchung möglich. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reisebeginn weniger Tage, etwa bei Last-Minute-Reisen, gibt es die Rücktrittskosten-Versicherung nur am Tag der Reisebuchung.

Deshalb sollte man sich über die wichtigen Reiseversicherungen, zu denen auch die Auslandsreisekrankenversicherung gehört, rechtzeitig Gedanken machen. Wichtig dabei ist zu beachten, dass es auch bei diesen Versicherungen durchaus Prämien- und Bedingungsunterschiede gibt. Nicht immer ist das Angebot im Reisebüro das preisgünstigste. Wer mehr über verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen und günstige Angebote wissen will, sollte sich von den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Das ist nicht nur persönlich, sondern montags, mittwochs und donnerstags auch telefonisch möglich. Dazu wählt man zwischen 10.00 und 16.00 Uhr die 0900 – 1 – 797777 (1,24 €/Min).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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