Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Rekord bei Minijobs / Gastgewerbe ist unrühmlicher Spitzenreiter / Rosenberger fordert Sozialversicherung ab der ersten Stunde

(Hamburg) - Als Skandal hat Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den von der Bundesagentur für Arbeit verkündeten Rekord bei Minijobs bezeichnet. Im Gastgewerbe sei mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz ein Minijob. "Das ist kein nachhaltiger Aufschwung. Altersarmut ist vorprogrammiert, vor allem bei Frauen. Wie die Sozialsysteme das künftig aushalten sollen, interessiert die Regierenden offensichtlich nicht. Notwendig ist eine Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde und ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, um dem sich wie ein Krebsgeschwür wuchernden Niedriglohnsektor einen Riegel vorzuschieben. Noch besser wäre es, die Minijobs ganz abzuschaffen."

Minijobs seien grundsätzlich der falsche Ansatz. Im Gastgewerbe sei fast jeder zweite Beschäftigte ein Minijobber. Minijobs, in denen zu rund 70 Prozent Frauen arbeiten, hätten großflächig sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt. Minijobber im Gastgewerbe erhalten in der Regel keinen Tariflohn, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Selbst gesetzlicher Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall würden von den Arbeitgebern nicht gewährt. Gefördert werde darüber hinaus die Schwarzarbeit vor allem in der Klein- und Kleinstgastronomie, weil es keine Stundenlimits für Minijobs gebe. "Wie dramatisch die Beschäftigungssituation im Gastgewerbe ist, zeigt sich auch daran, dass die Branche mit fast neun Prozent den höchsten Anteil an 'Aufstockern' hat", so Rosenberger: "Von einem Minijob kann man weder heute noch morgen leben. Minijobs gehören abgeschafft. Deutschland braucht mehr echte, existenzsichernde Arbeitsverhältnisse, vor allem für Frauen. Das Mindeste wäre, die Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde für Minijobs einzuführen, damit alle Beschäftigungsverhältnisse steuer- und abgabenrechtlich gleich behandelt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptverwaltung Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

NEWS TEILEN: