Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
Anzeige

Rekordbeteiligung bei Praktika-Petition

(Berlin) - Die von DGB-Jugend und dem Verein fairwork eingereichte Online-Petition für eine Mindestvergütung von Praktika haben innerhalb der ersten 17 Tage mehr als 40.000 Menschen unterschrieben. Damit rückt eine öffentliche Anhörung im Bundestag in greifbare Nähe. Bis zum 19. Dezember müssen 50.000 Unterschriften vorliegen. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Freitag (15. Dezember 2006) in Berlin:

„Wir freuen uns, dass so viele Menschen erkennen, dass es so nicht geht. Junge Menschen reihen Praktikum an Praktikum, oft unbezahlt, um nicht als arbeitslos zu gelten. Prakika dürfen aber keine billige Alternative für reguläre Jobs sein.

Junge Menschen dürfen nicht in Schein-Praktika als flexible Arbeitsreserve verschlissen werden. Sie brauchen einen fairen Berufseinstieg. Das bedeutet: gesicherte Qualität beim Lernen und eine entsprechende Entlohnung für die geleistete Arbeit.“

Die Petition der DGB-Jugend für eine Besserstellung von Praktikantinnen und Praktikanten wurde am 13. Oktober beim Bundestag eingereicht. Gefordert werden eine Mindestvergütung von Praktika in Höhe von 300 Euro sowie eine zeitliche Begrenzung von Praktika auf drei Monate. Die Petition kann noch bis zum 9. Januar im Internet unter www.bundestag.de/petitionen unterzeichnet werden.

Die Petition im Wortlaut:
Für eine klare Trennung von Ausbildung und Arbeit und eine Mindestvergütung für Praktika

Die Forderung:
Praktika u.ä. Lernverhältnisse müssen per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden, damit sie keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssen auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme müssen mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde vergütet werden.

Die Begründung:
In den letzten Jahren haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse von jungen Menschen zugenommen. Der Eintritt in das Berufsleben wird immer schwieriger. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sehen sich immer mehr junge Menschen genötigt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen indem sie bspw. un- oder unterbezahlte Praktika absolvieren. In der Konsequenz hat sich in mehreren Branchen ein „Praktikanten-Arbeitsmarkt“, insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern herausgebildet.

Dieser zeichnet sich durch ein extrem hohes Qualifikationsniveau, flexibelste Arbeitszeiten, niedrige Sozialstandards sowie geringe bis keine Entlohnung aus. Dauern diese Praktika darüber hinaus länger als drei Monate, ist anzunehmen, dass das eigentliche Lernverhältnis Praktikum die Schwelle zu
einem regulären Arbeitsverhältnis längst überschritten hat und dementsprechend vergütet werden muss. Eine ähnliche Ausbeutungssituation kann auch unter dem Etikett „Volontariat“ stattfinden. Eine solche Beschäftigung unter Etiketten wie „Praktikum“ oder „Volontariat“ ist prekär, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Folgende Punkte sollten bei einem gesetzlichen Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigt werden:

- gesetzliche Definition eines Praktikum u.ä. Lernverhältnisse
- gesetzliche Definition eines Volontariats u.ä. Berufseinstiegsprogramme
- Ausbildungsvertrag inkl. Ausbildungsplan mit Ausbildungsinhalten und -zielen
- BetreuerIn/AnleiterIn obligatorisch
- zeitliche Begrenzung von Praktika auf drei Monate (Ausnahmen: Praktika im Rahmen von schulischer und wissenschaftlicher Ausbildung oder staatlichen Programmen)
- zeitliche Begrenzung bzw. Ausdehnung von Volontariaten auf in der Regel 24 Monate
- Mindestvergütung für Praktika u.ä. Lernverhältnisse von 300 Euro pro Monat (in Anlehnung an vergleichbare staatliche Programme, Ausnahme: schulische Praktika, )
- Mindestvergütung für Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme von 7,50 Euro pro Stunde (falls keine tarifvertragliche Regelung greift)
- Praktika sind verbindlicher Ausbildungsteil in allen Studienordnungen
- Vor- oder Nachpraktika laut Studienordnung müssen in die Regelstudienzeit einberechnet werden, damit eine Förderung lt. BaföG möglich ist

Aufgrund des zunehmenden Missbrauchs von Praktikanten als unterbezahlte Arbeitskräfte besteht ein rechtlicher Anpassungsbedarf im Arbeitsrecht und Berufsbildungsgesetz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige