Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Rente: Nachhaltige Reformen statt notdürftige Reparaturen

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert weitgehende Reformen für mehr Sicherheit im Alter. Dazu erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Montag, 12. Dezember, in Berlin:

„Die Gesetzliche Rentenversicherung braucht nachhaltige Reformen statt notdürftiger Reparaturen. Neben der demographischen Entwicklung bringt die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt die Rentenversicherung schon heute in große Schwierigkeiten. Deshalb sind weitreichende Reformen zur Alterssicherung zwingend notwendig.

Die gesetzliche Rente muss auch in Zukunft einen wesentlichen Anteil an der Lebensstandardsicherung leisten und vor Altersarmut schützen. Weitere Leistungskürzungen sind inakzeptabel und können die strukturellen Finanzprobleme der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht beheben. Ohne Reformen, die die Erosion sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stoppen, werden sich die Finanzprobleme durch die demographische Entwicklung zusätzlich verschärfen. Altersarmut wäre unvermeidbar.

Das Leitbild muss sein, dass Menschen die Chance bekommen, länger gesund in gesicherten Arbeitsverhältnissen zu bleiben, und eine anständige Rente erwarten können. Wir wollen mehr Arbeit mit 50 und 60 und keine Rente mit 67. Dazu schlägt der DGB fünf wesentliche Reformschritte vor:

1. Der dynamische Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung muss bleiben.
Wir brauchen einen hohen Bundeszuschuss nicht nur für die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen. Wir brauchen auch einen steuerlichen Ausgleich für die aufgerissenen Löcher in der Alterssicherung. Nur so kann vermieden werden, dass Beiträge steigen und Renten sinken.

2. Wir wollen, dass mehr Menschen in die Versicherungspflicht der Rentenversicherung einbezogen werden. Die Erwerbstätigenversicherung ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Alterssicherung für den Wandel am Arbeitsmarkt fit zu machen und die Erosion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu stoppen.

3. Wir wollen, dass die Lebensleistung der Menschen auch bei der Alterssicherung anerkannt wird. Die gesetzliche Rentenversicherung muss stärker darauf ausgerichtet werden, dass die gesetzliche Rente bei Versicherten mit einem langen Erwerbsleben allein ausreicht, um mit der Rente deutlich oberhalb der Sozialhilfe zu bleiben. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss auch bei unterdurchschnittlichem Verdienst ohne Sozialhilfe im Alter auskommen können. Wir wollen nicht, dass Millionen von Menschen zu Empfängern der bedarfsgeprüften Grundsicherung gemacht werden.

4. Erziehungs- und Pflegearbeit sollten besser abgesichert werden. Die Rentenversicherung wird die Nachteile, die Erziehende auf dem Arbeitsmarkt haben, nie vollständig ausgleichen können. Die Rentenversicherung sollte aber stärkere Anreize setzen, um Erziehungsarbeit und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Die betriebliche Altersversorgung soll weiter ausgebaut werden.
Der wesentliche Beitrag zur Lebensstandardsicherung muss auch weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Zusätzliche tarifliche und betriebliche Vorsorge ist dennoch nötig und soll die gesetzliche Rente ergänzen.
Die betriebliche Altersvorsorge hat sich zwar positiv entwickelt, doch mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, insbesondere Geringverdiener, hat keine zusätzliche Altersversorgung.

Jeder Arbeitgeber sollte deshalb per Gesetz verpflichtet werden, den Beschäftigten ein Angebot einer betrieblichen Altersversorgung zu machen. Die gesetzlichen Regelungen müssen durch Tarifverträge ausgestaltet werden können. Es ist nur recht und billig, wenn die Arbeitgeber angemessen an der Finanzierung der betrieblichen Zusatzvorsorge beteiligt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

(tr)

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