Rente: Opfer rücksichtsloser Unternehmenspolitik nicht bestrafen
(Berlin) - Zur Ankündigung von CDU/CSU und SPD, das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 28. Oktober in Berlin: "Die Rentenpolitik der Zukunft muss darauf ausgerichtet werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund und in Würde bis zum geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können. Um Altersarmut zu verhindern, kommt es entscheidend darauf an, die Arbeitsmarktsituation Älterer zu verbessern und die Erosion regulärer Beschäftigung durch Mini- und Ein-Euro-Jobs zu stoppen.
Gleichzeitig muss eine Lösung für Versicherte mit über 44 Beitragsjahren sowie für Beschäftigte mit besonders schweren gesundheitlichen Belastungen im Beruf gefunden werden. Auch sollte die Erziehungs- und Pflegearbeit in der zukünftigen Rentenpolitik berücksichtigt werden.
Die geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre lehnt der DGB ab. Es wäre unverantwortlich, die Opfer einer rücksichtslosen Personalpolitik in den Unternehmen mit hohen Abschlägen bei der Rente zu bestrafen. Auch eine gestaffelte Anhebung löst dieses Problem nicht, denn alle Prognosen gehen bislang davon aus, dass sich die Beschäftigungssituation für ältere Menschen auch ab 2010 nicht gravierend ändern wird. Politik und Gesellschaft dürfen sich jedoch mit diesem Problem nicht abfinden. Deshalb ist die neue Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich beschäftigungspolitische Maßnahmen einzuleiten und keine neuen Anreize für Entlassungen zu setzen.
Das Kernproblem ist nicht eine Frühverrentungsmentalität der Beschäftigten, sondern ein knallharter Ausrangierungsprozess der Arbeitgeber zu Lasten der Älteren. Heute scheiden zwei Drittel der Berufstätigen vor dem 65. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus. Die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen liegt seit Jahren bei ca. 40 Prozent. Die Langzeitarbeitslosigkeit der Älteren steigt unaufhörlich. Gleichzeitig nehmen arbeitsbedingte Erkrankungen zu, die die Beschäftigten zum frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben zwingen.
Die Sozialversicherungen werden in erster Linie von den Arbeitgebern belastet, die permanent weitere Senkungen der Sozialabgaben fordern. Wer derart unverantwortlich mit älteren Beschäftigten umgeht, hat kein Recht, Einschnitte für die Alterssicherung der Arbeitnehmer zu fordern. Wenn es allein gelingen würde, den vorzeitigen Rentenzugang wegen Erwerbsunfähigkeit nur um nur zehn Prozent zu verringern, würde dies der gesetzlichen Rentenversicherung ca. 1,4 Mrd. Euro an Ausgaben sparen."
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