Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Renten-Reform: SPD bricht Wahlversprechen, Grüne knicken ein / LSVD: Bei den nächsten Wahlen wird abgestraft

(Berlin) - Zum Gesetzentwurf zur Rente, den das Kabinett am 3. Dezember verabschieden wird, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD): "Das Bundeskabinett wird heute einen Gesetzentwurf zur Rentenreform verabschieden, in dem eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht berücksichtigt, sondern massiv diskriminiert werden. Die Lebenspartner werden bei der Hinterbliebenenrente nicht mit Ehegatten gleichgestellt.

Bei den Verpflichtungen hat die Regierungskoalition die Lebenspartnerschaft mit dem Sozialgesetzbuch XII im Oktober diesen Jahres vollständig mit der Ehe gleichstellt. SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hatten damals eine gemeinsame politische Erklärung abgegeben, in der es hieß, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln." (Bundestags-Drucksache 15/1761).

Dieses Versprechen bricht jetzt die SPD wie sie sich auch bisher schon nicht an ihre vollmundigen Wahlversprechen aus dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr gehalten hat. Bündnis 90/Die Grünen konnten sich wieder nicht durchsetzen und knicken erneut vor der SPD ein. Lesben und Schwule erinnern heute die Koalitionsfraktionen: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt! Spätestens dann erfolgt die Abstrafung!

Der Kanzler muss sich fragen lassen: Sieht so Gleichstellung bei der SPD aus? Offensichtlich will die SPD die CDU/CSU nicht verärgern und buhlt um die Zustimmung der Opposition. Doch die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung und die dazu notwendige Änderung des Sozialgesetzbuches VI können ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen.

Der LSVD fordert seit langem von der Rot-Grünen Koalition, eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung mit Ehegatten gleichzustellen. Bislang werden eingetragene Lebenspartner im Bereich der Hinterbliebenenversorgung wie Fremde behandelt, obwohl Lebenspartner mit der Eintragung umfassende gegenseitige Unterhalts- und Fürsorgeverpflichtungen übernehmen.

Lebenspartner entscheiden sich dafür, Verantwortung zu tragen und mit allen Konsequenzen füreinander einzustehen. Die Hinterbliebenenversorgung hat Unterhaltsersatzfunktion. Da Lebenspartner dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten haben, ist eine Gleichstellung zwingend geboten. Alles andere ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung!"

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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