Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Rentenentlastungsgesetz rückgängig machen / BDS: Keine große Koalition zu Lasten des Mittelstands

(Stuttgart) - "Ein große Koalition darf keine Koalition zu Lasten des Mittelstands werden, wie dies beim so genannten Rentenentlastungsgesetz der Fall war. Die Anliegen der kleineren und mittleren Unternehmen müssen wieder in den Mittelpunkt gerückt werden, nur dann können wir die großen Probleme des Landes lösen." Dies forderte Dorothea Störr-Ritter, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) am 17. Oktober beim mittelstandspolitischen Frühschoppen auf der Herrenberger Herbstschau. Die aktuelle Situation des Mittelstandes beschrieb sie als gebremst optimistisch. "Damit dieser Aufwärtstrend weitergeht brauchen wir von der neuen Regierung klare Signale für den Aufbruch." Sie forderte fünf Punkte von der neuen Regierung.

Wichtigster Punkt dabei sei die Senkung der Lohnnebenkosten, denn diese belasten insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmen, die einen höheren Lohnkostenanteil haben. Zweite Forderung ist die Vereinfachung des Steuersystems und eine rechtsformunabhängige Besteuerung. Angesichts der geringen Eigenkapitalquote fordert der BDS auch die steuerlichen Entlastung von im Unternehmen verbleibender Gewinne. Im Arbeitsrecht fordert der BDS eine Kleinbetriebsklausel für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter: Es sei wichtig zwischen Großunternehmen und dem Mittelstand zu unterscheiden, denn das Verhalten der Chefs von kleineren Unternehmer gegenüber den Mitarbeitern sei in der Regel sehr verantwortungsbewusst.

Besonders wichtig ist aus Sicht Störr-Ritters auch der Bürokratieabbau, der unter anderem durch eine zeitliche Befristung von Gesetzen erreicht werden soll. Über den Mittelstand und Bürokratieabbau werde zwar immer geredet, wenn es darauf ankomme, werde das aber schnell vergessen. Als Beispiel nannte Störr-Ritter das Rentenentlastungsgesetz. Durch das Vorziehen der Sozialbeiträge vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Bankentag des laufenden Monats seien viele Betriebe dazu gezwungen die Lohnabrechnungen doppelt zu machen. Da zum neuen Zahlungstermin an die Sozialkassen vor Ende des Monats der tatsächliche Lohn oft noch nicht feststehe, müssten viele Betriebe nach Ablauf des Monats eine weitere Lohnabrechnung machen und die jeweiligen Differenzen mit den Kassen verrechnen. "Das ist unnötige Bürokratie, das dürfen wir nicht hinnehmen", sagte Störr-Ritter. Sie forderte daher die neue Regierung auf, das Gesetz rückgängig zu machen oder zumindest den Zahlungstermin noch vor Januar mindestens auf den fünften Arbeitstag des folgenden Monats zu verschieben. Generell ist das Vorziehen aus Sicht der Selbständigen nichts anderes als Diebstahl bei den Unternehmen durch die Hintertür. "Wer mit dem so genannten Rentenentlastungsgesetz einmalig zwanzig Milliarden für die Sozialkassen einnehmen will, muss auch klar sagen, dass er damit die Arbeitgeber um zwanzig Milliarden belastet", so Störr-Ritter. Hinzu komme die Liquiditätsbelastung des Mittelstandes. "Das Rentenentlastungsgesetz ist ein typisches Beispiel dafür, wie politische Entscheidungen zu Lasten des Mittelstandes erfolgen. Während über die Senkung der Lohnnebenkosten diskutiert wurde, wird gleichzeitig eine Sondermonatsabgabe der Sozialbeiträge beschlossen. Das ist unglaubwürdig." Bei der Kundgebung forderte sie auch Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner dazu auf, sich für eine Abschaffung des Gesetzes einzusetzen. "Es wäre besser gewesen, das Gesetz schon vor der Wahl zu verhindern, nun sollte die Politik wenigstens aus den Fehlern lernen und hier schnellstmöglich den Unfug wieder bereinigen".

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV), Landesverband Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Telefax: (0711) 954668-33

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