Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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Reparieren statt Wegwerfen: Gesetz ebnet Weg für nachhaltigen Konsum

(Berlin) - Mit einem neuen Reparaturgesetz will das Justizministerium Reparaturen fördern, Ressourcen schonen und die entsprechende EU-Richtlinie endlich umsetzen. NABU-Kreislaufexpertin Anna Hanisch bewertet die Neuregelung positiv:

„Jedes reparierte Gerät entlastet die Umwelt. Dass Hersteller künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu fairen Preisen anbieten müssen, ist ein richtiger Schritt.” Darüber hinaus belohne das Gesetz Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem zusätzlichen Jahr Gewährleistung, wenn sie sich für Reparatur statt Neukauf entscheiden. „Im Idealfall nutzen wir dadurch Geräte länger, produzieren weniger Elektroschrott und schonen Ressourcen.”

Zugleich warnt Hanisch: „Ob Reparaturen wirklich zunehmen, hängt von den Details ab. Hohe Ersatzteilpreise verhindern schon heute viele Reparaturen und das Gesetz definiert nicht, wann ein Preis ‚angemessen‘ ist.” Zudem gelte die Pflicht nur für wenige Geräte wie Kühlschränke oder Smartphones. Andere Haushaltsgeräte wie Toaster, Kaffeemaschinen oder Kopfhörer fielen damit durchs Raster und landeten weiter auf dem Müll.

Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Fachkräftemangel: „Die Zahl qualifizierter Reparaturfachkräfte sinkt seit Jahren”, sagt Hanisch. „Ohne genügend Reparaturbetriebe bleibt das Recht auf Reparatur aber ein leeres Versprechen. Wenn Politik und Hersteller jetzt nicht nachlegen, droht das Gesetz im Alltag wirkungslos zu bleiben.“

Hintergrund
Das Reparaturgesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die Teil des Green Deals ist. Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch Reparatur lassen sich Ressourcen und Emissionen einsparen.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Charitéstr. 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 284 984-0

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