Pressemitteilung | VdRBW e.V. - Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr - Bundesgeschäftsstelle

Reservistenverband hat Teilerfolg erzielt: Verpflegung und Unterkunft bleiben für Reservisten steuerfrei - Leistungszuschlag muss jedoch auch berücksichtigt werden

(Berlin/Bonn) - Der Reservistenverband hat sich mit Erfolg gegen die Besteuerung sogenannter geldwerter Vorteile während eines Reservistendienstes gewehrt. Wie aus einem Schreiben von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an einen Reservist hervorgeht, bleiben Verpflegung und Unterkunft in Kasernen steuerfrei. "Wir freuen uns über die positive Entwicklung, dass die sogenannten geldwerten Vorteile für Reservisten steuerfrei bleiben", erklärt der Präsident des Reservistenverbandes, Roderich Kiesewetter MdB.

"Keiner hätte es verantworten können, dass übende Reservisten zusätzlich belastet werden, die in der Mehrheit bereits durch ihre zivile Beschäftigung und die damit verbundenen Steuern ihren Teil zu unserem sozialen System beitragen", unterstreicht Kiesewetter. Die Folge wäre fatal: Viele Reservisten würden sich nicht mehr dazu bereit erklären, Reservistendienst zu leisten - es wäre ein komplett falsches Signal für qualifizierte Reservisten.

"Wir danken allen Soldaten, Politikern und Zivilisten, die sich aktiv gegen die Besteuerung durch die Hintertür gewehrt und sich für die Mutbürger des Landes eingesetzt haben. Dennoch müssen wir weiterkämpfen. Wenn der Leistungszuschlag steuerpflichtig wird, muss dieser verdoppelt werden", so Kiesewetter.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Zeppelinstr. 7a, 53177 Bonn Telefon: (0228) 25909-0, Telefax: (0228) 25909-77

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