Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Resolutionen der BDI Delegiertenversammlung vom 9. April 2016

(Wiesbaden) - Der BDI hat sich im Rahmen seiner Delegiertenversammlung am 9. April 2016 unter anderem mit den Themen Novellierung GOÄ, dem Antikorruptionsgesetz und der Situation in der Selbstverwaltung beschäftigt. Dazu wurden folgende Resolutionen beschlossen:

BDI fordert Neuanfang bei GOÄ-Verhandlungen

Der BDI stellt mit Bedauern fest, dass die von der Politik angestoßenen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und Privater Krankenversicherung (PKV) festgefahren sind.
Eine neue GOÄ ist überfällig, weil sich die moderne Medizin in den Leistungslegenden nicht mehr widerspiegelt und die Vergütung nach Jahrzehnten angepasst werden muss. Der BDI ist unverändert der Meinung, dass diese Aufgabe ohne eine Änderung des Paragraphenteils und der Bundesärzteordnung nur durch eine Anpassung der Legendierung erledigt werden kann. Die vorgeschlagene Neufassung der Bundesärzteordnung bei den Verhandlungen, insbesondere mit Einführung einer gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (Geko) ist überflüssig und deshalb abzulehnen. Sie führt nur zu einer nicht gewünschten Konvergenz von PKV und GKV und nähert die GOÄ an den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung an. Dieser ist keine Gebührenordnung, sondern ein Leistungskatalog.

Trotz aller mehrfach behaupteten Einigung über die Legenden und ihre Bewertungen im Vorfeld hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer zu einer radikalen Kehrtwende gezwungen gesehen. Er hat die immer noch vor der ärztlichen Öffentlichkeit geheim gehaltene Vorlage abgelehnt, deren Inhalt am Ende wohl überwiegend von der PKV bestimmt worden ist. Diese hat damit ihre Forderungen an die Bundesärztekammer glatt überzogen.

Die Voraussetzung für ein partnerschaftliches Miteinander von Bundesärztekammer und PKV innerhalb einer geplanten Geko ist danach grundsätzlich in Frage gestellt. Das Verhalten der PKV ist ein Grund mehr, auf diese Kommission zu verzichten.

Der BDI fordert deshalb die Bundesärztekammer auf, die zukünftigen Verhandlungen zu einer Novellierung der GOÄ auf die Legendierung und die Bewertung zu begrenzen. Unabdingbare Voraussetzung für einen Neuanfang der GOÄ-Verhandlung ist, dass gegenüber den Berufsverbänden der letzte Entwurf, der von dem Vorstand der Bundesärztekammer abgelehnt wurde, komplett offengelegt wird. Nur so kann konstruktiv weitergearbeitet werden.
Die Bundesärztekammer muss zudem ihre personellen und strukturellen Voraussetzungen so verbessern, dass Verhandlungen mit der PKV auf Augenhöhe stattfinden können.

Im Interesse eines ausgewogenen Verhandlungsresultats darf kein unnötiger Zeitdruck aufgebaut werden.

Bis zur Verabschiedung einer neuen GOÄ bleibt die seitherige in Kraft. Im Sinne einer Übergangsregelung wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, eine lineare Erhöhung der seitherigen Bewertungen als Inflationsausgleich einzuführen.

Das ärztliche Berufsrecht gehört nicht ins Antikorruptionsgesetz

Der Entwurf des Antikorruptionsgesetzes ist im Justizausschuss des Deutschen Bundestages gründlich überarbeitet worden. Das Berufsrecht als Grundlage der Strafverfolgung wurde dabei aus guten Gründen gestrichen. Das Gesetz soll nicht nur Ärzte, sondern alle Berufsgruppen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen, z. B. auch Krankenhäuser betreffen. Durch die Einführung des Berufsrechtes als Basis für die Strafverfolgung würde der Entwurf zu einer Lex-Ärzte, denn nur bei verkammerten Berufen gibt es solche Regelungen. Krankenhäuser kennen kein Berufsrecht.

Es ist undenkbar, dass eine Delegiertenversammlung einer Landesärztekammer mit ihren Regelungen festlegt, welchen Ärzten bis zu 3 Jahre Gefängnis drohen. Dem BDI bleibt verschlossen, warum Teile der SPD diese vernünftige Korrektur des ersten Entwurfes wieder rückgängig machen wollen.
Der BDI fordert deshalb den Gesetzgeber auf, weiter dafür zu sorgen, dass Berufsrecht nicht zu Strafrecht wird.

Er fordert zusätzlich, dass im Gesetz klare Regelungen getroffen werden, damit Kooperationsstrukturen an der Grenze der Versorgungsebenen nicht kriminalisiert werden können. Solche Strukturen hat der Gesetzgeber selbst zur Überwindung der Sektorengrenzen eingeführt. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren würden solche Kooperationen z. B. an der Grenze ambulant/stationär auf die Dauer ersticken.
Keine weiteren gesetzlichen Restriktionen für die Selbstverwaltung

Die Delegiertenversammlung lehnt eine Verschärfung der Gesetze zur Aufsicht von Selbstverwaltungsorganen ab.

Die strittigen Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben das Bundesgesundheitsministerium dazu veranlasst, insgesamt über schärfere Gesetze für die Aufsicht von Selbstverwaltungsorganen nachzudenken. Der BDI hält die derzeit schon zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten für völlig ausreichend, wenn sie angemessen angewandt würden. Er befürchtet, dass mit neuen gesetzlichen Regelungen die Entscheidungsspielräume der Selbstverwaltung noch weiter als bisher eingeschränkt werden. Der Begriff Selbstverwaltung wäre dann eine Farce, wenn ihre Organe nur noch zu einer reinen Behörde zur Umsetzung von engen gesetzlichen Regelungen degradiert würden. Damit droht der primär gute Gedanke einer Selbstverwaltung in unserem Gesundheitswesen ins Gegenteil verkehrt zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(cl)

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