Rettung der biologischen Vielfalt durch starkes Umweltgesetzbuch erforderlich / Miller: Kein finanzieller Ablasshandel für Naturzerstörung
(Bonn) - Anlässlich des Verhandlungsbeginns der internationalen Naturschutzkonferenz in Bonn hat der NABU erneut vor einer Verwässerung des deutschen Naturschutzrechts gewarnt. Der Entwurf des neuen Umweltgesetzbuches soll vermutlich noch in dieser Woche an die Länder und Verbände versandt werden. Die Regierungsfraktionen und das Kanzleramt sind gut beraten, keinerlei Absenkung der deutschen Natur- und Artenschutzstandards zu dulden. Sie gefährden sonst die deutsche Verhandlungsposition in den internationalen Gesprächen, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die minimalste Anforderung an das neue Umweltgesetzbuch sei, dass sich der rechtliche Schutz von Natur und Arten nicht noch weiter verschlechtere. Momentan habe man jedoch den Eindruck, dass ein einheitliches deutsches Naturschutzrecht gänzlich am Widerstand der Landwirtschaftslobby scheitern könnte.
Der NABU warnte insbesondere davor, die sogenannte Eingriffsregelung zu beschneiden. Sie sieht Ausgleichsmaßnahmen für zerstörte Naturräume vor.
Bislang musste, wer Natur und Landschaft zerstört, auch direkt dafür sorgen, dass sie sich wieder an anderer Stelle regenerieren kann.
Stattdessen sollen jetzt Ausgleichszahlungen für die Naturzerstörung ausreichen. Ein finanzieller Ablasshandel ist das Letzte, was die Natur braucht. Das ist ein Stopfen `Schwarzer Löcher´ in den leeren Geldbörsen deutscher Verwaltungen anstelle realer Hilfen für unsere Umwelt. So konstruiert man den Abbau von Naturschutzstandards, kritisierte Miller. Die Bundesregierung könne nicht gleichzeitig von Ländern wie Indien, China oder Brasilien den Schutz ihrer Natur- und Kulturlandschaften fordern, wenn sie ihre eigene Natur nicht ausreichend schütze.
Das mehrere hundert Seite starke Gesetzeswerk soll im Herbst verabschiedet werden. Der NABU hat jüngst mit einem Masterplan 2010 sofort umsetzbare Maßnahmen aufgezeigt, um den Artenverlust in Deutschland bis zum Jahr 2010 aufzuhalten. Beim anstehenden Umweltgesetzbuch können alle Akteure zeigen, ob ihr Bekenntnis zum Schutz der biologischen Vielfalt mehr ist, als ein Papiertiger im Paragraphendschungel, so Miller.
Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstr. 3, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284 984 - 0, Telefax: (030) 284 984 - 20 00
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