Rheinland-Pfalz: Neues Pflegegesetz stärkt Pflegebedürftige und beendet Ungleichbehandlung
(Berlin) - Nach jahrelangen Auseinandersetzungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere um die Förderung der Investitionskosten von Sozialstationen und den ihnen angeschlossenen Beratungs- und Koordinierungsstellen, zeichnet sich eine Lösung ab: Vor dem Hintergrund der Urteile von Musterverfahren des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat das Sozialministerium eine Novellierung des Landespflegehilfengesetzes, unter Beteiligung des bpa, aktuell dem Landtag vorgelegt. Im Rahmen dieses Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur wird einerseits die Förderung der Ambulanten Hilfezentren (AHZ) eingestellt. Andererseits werden privaten Pflegediensten die gleichen Fördermöglichkeiten wie den wohlfahrtsverbandlichen Sozialstationen und kommunalen Diensten eingeräumt. Die Übernahme der Investitionskosten aller Pflegedienste durch das Land und durch die Kommunen zur Entlastung der Pflegebedürftigen ist im Gesetz allerdings nicht enthalten.
Damit wird eine langjährige Forderung des bpa endlich umgesetzt: Wenn Förderung, dann müssen private Pflegedienste die gleichen Chancen darauf haben wie alle anderen auch so Bernd Meurer, Präsident des bpa und Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Rheinland-Pfalz. Das neue Gesetz ist ein Erfolg für die privaten Pflegedienste, weil die Wettbewerbsverzerrung damit eingedämmt wird. Die Pflegebedürftigen werden von der Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen insbesondere im Vor- und Umfeld der Pflege profitieren.
Bereits 2001 hatte das Bundessozialgericht in einem Musterverfahren des bpa die einseitige Förderpraxis des Landes und der Kommunen zu Lasten der privaten Pflegedienste verurteilt und dem Kläger die Förderung zugestanden. Ungeachtet dieser Entscheidung wurde, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, die Ungleichbehandlung fortgeführt. Begründet wurde dies mit der Zuständigkeit eines anderen Gerichtes. In einem weiteren Musterprozess hatte der bpa vor dem Bundesverwaltungsgericht Mitte letzten Jahres und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz ebenfalls Recht bekommen. Insbesondere als Ergebnis dieser Urteile wurde die Novellierung des Landespflegehilfengesetzes möglich.
Zur Abwicklung und Beilegung der noch laufenden Rechtsstreitigkeiten über Förderansprüche aus der Vergangenheit für private, aber auch für einige gemeinnützige Pflegedienste hat das Sozialministerium mit dem bpa einen Vergleichsvorschlag entwickelt. Für die rechtmäßig anerkannten Ansprüche will das Sozialministerium zusammen mit den Kommunen eine Ausgleichzahlung vornehmen, die sich an der Größe der Einrichtung orientiert und den Zeitpunkt der Antragsstellung berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind Einrichtungen, die bis Ende Januar 2005 einen Antrag auf Förderung gestellt haben und deren Antragsverfahren noch offen ist.
Dies ist ein Beispiel dafür, dass sich der kontinuierliche Einsatz des bpa für seine Mitglieder auszahlt. Wenn das Gesetz und der Vergleich in Kraft getreten sind, haben wir in Rheinland-Pfalz ein zukunftsicheres Landespflegegesetz und eine akzeptable Bewältigung der Vergangenheit erzielt von der alle privaten Pflegedienste, aber auch die Pflegebedürftigen partizipieren, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
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