Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Richterbund: Ein guter Tag für den Rechtsstaat / Frank fordert Länder auf, Urteil zur Richterbesoldung rasch umzusetzen

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung begrüßt und die Bundesländer aufgefordert, daraus rasch die erforderlichen Konsequenzen für ihre Besoldungspolitik zu ziehen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es eine Justizgewährung nach Kassenlage nicht mehr geben darf", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB) Christoph Frank. Damit habe Karlsruhe auch den Anspruch von Bürgern und Unternehmen auf eine leistungsstarke Justiz nachhaltig gestärkt. Frank sprach von "einem guten Tag für den Rechtsstaat". "Mit dem Urteil liegen jetzt klare Kriterien vor, nach denen eine verfassungsgemäße Besoldung von Richtern und Staatsanwälten zu beurteilen ist." Der schlanke Hinweis der Politik allein auf die Vorgaben der Schuldenbremse reiche nicht mehr aus. "Künftig wird über die Wertschätzung für die Ämter in der Justiz transparent diskutiert werden müssen." Frank erklärte, dass "die Länder nun die Pflicht haben, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die Besoldungslage in den einzelnen Bundesländern im Lichte der Karlsruher Kriterien aktuell noch verfassungsgemäß ist".

DRB-Besoldungsexperte Oliver Sporré begrüßte das Karlsruher Urteil "als deutlichen Fortschritt in punkto Rechtssicherheit für Richter und Staatsanwälte". Er wies darauf hin, dass "die Verfassungsrichter über teilweise weit zurückliegende Besoldungsjahre zu entscheiden hatten und der Ist-Zustand der Richterbesoldung in den Ländern nicht Gegenstand der anhängigen Verfahren war". "Der DRB wird deshalb sehr genau darauf achten, ob die Karlsruher Kriterien von den Bundesländern in Zukunft tatsächlich eingehalten werden", betonte Sporré.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einkommen junger Richter und Staatsanwälte (R 1-Besoldung) in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2010 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, die Besoldungslage für Berufsanfänger in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 aber nicht beanstandet. In ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter einen Kriterienkatalog herausgearbeitet, mit dem sich in Zukunft konkret prüfen lässt, ob die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten noch dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation des Grundgesetzes entspricht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

(sy)

NEWS TEILEN: