Richterliche Unabhängigkeit in Polen verteidigen / Eilentscheidung des EuGH ist wichtiger Schritt
(Berlin) - Der EuGH beschloss heute per einstweiliger Verfügung, dass die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern in Polen ausgesetzt werden muss. Es ging hierbei um die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann. Andere rechtsstaatlich problematischen Gesetze sind indes noch aktiv: Nach dem sogenannten "Maulkorbgesetz", seit Februar 2020 in Kraft, müssen Richter etwa Disziplinarverfahren befürchten, nur weil sie den EuGH mit Vorabentscheidungsverfahren anrufen.
 
Dazu der DAV:
"Wir begrüßen den heutigen Beschluss des EuGH ausdrücklich. Die Lage für die polnische Richterschaft ist sehr ernst - schon jetzt laufen zahlreiche Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter. Es ist daher ein wichtiger Schritt, die Zuständigkeit der Disziplinarkammer, deren Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden kann, auszusetzen. Die Anstrengungen dürfen aber hier nicht enden: Entscheidend ist, dass nunmehr auch die notwendigen gerichtlichen Schritte gegen die jüngste Verschärfung des Disziplinarrechts in Polen unternommen werden. Hier ist die Kommission gefordert."
Quelle und Kontaktadresse:
																	Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Pressestelle
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190															
 
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