Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Richtig rechnen für den Ruhestand

(Frankfurt am Main) - Wer seinen privaten Vorsorgebedarf für den Ruhestand abschätzen möchte, sollte möglichst genau rechnen. Denn die Bedürfnisse der künftigen Ruheständler können sehr unterschiedlich sein. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Für die persönliche Planung müssen sich Anleger darüber klar werden, wie sie sich ihren Ruhestand vorstellen.

Als Faustregel gilt, dass Ruheständler etwa 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens benötigen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Denn in der Regel ist der finanzielle Bedarf im Alter etwas geringer. Beispielsweise müssen sich Verbraucher nicht mehr gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern und das Eigenheim ist in der Regel abbezahlt. Auch sind die Kinder aus dem Haus und das Auto kann kleiner ausfallen. Die 80 Prozent sind aber nur ein Richtwert. Denn das Alter bringt auch manchen zusätzlichen Finanzbedarf mit sich: Manche möchten in ein altersgerechtes Zuhause investieren, andere wollen viel reisen oder kulturelle Interessen pflegen. Dazu kommt, dass künftige Rentner eine höhere Lebenserwartung haben und somit grundsätzlich mehr Geld für ihren Ruhestand benötigen als Ruheständler in der Vergangenheit.

Die Grundlage für konkrete Berechnungen liefert den gesetzlich Versicherten die jährliche Renteninformation. In ihr steht, wie viel die Versicherten monatlich voraussichtlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden. Diese Rente wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher sollte jeder Vorsorgesparer so früh wie möglich konkrete Berechnungen vornehmen, um seinen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln.

Auf der Basis der 80-Prozent-Regel können sich Sparer mit dem Rentenlücken-Rechner des BVI Orientierung verschaffen. Sie erfahren dort nach der Eingabe von Geburts- und Renteneintrittsdatum sowie von den bereits angesparten Rentenentgeltpunkten oder ihres Gehalts, wie hoch ihr privater Vorsorgebedarf ausfällt.

So muss ein heute 35-jähriger Single mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35.000 Euro rund 480 Euro monatliche Rente aus eigener Kraft ansparen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt im Jahr 2006, Arbeitsplatz in den neuen Bundesländern).

Ein heute 45-jähriger Ehemann mit einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000 Euro muss eine Rentenlücke von monatlich rund 700 Euro mit eigenen Sparanstrengungen ausgleichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt 1995, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Fax: (069) 597140-6

(cl)

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