Richtlinie für telefonische Befragungen überarbeitet
(Frankfurt a.M.) - Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. (ASI) und dem Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (BVM) die Richtlinie für telefonische Befragungen überarbeitet.
Bei telefonischen Befragungen muss, wie bei allen Untersuchungen der Markt- und Sozialforschung deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um Werbung oder Verkaufsförderung handelt. Das ist wichtig, weil Telefonanrufe zu Werbe- oder Verkaufszwecken in Privathaushalten, zu denen keine Geschäftsbeziehungen bestehen oder die solche Anrufe nicht ausdrücklich erbeten haben, durch höchstrichterliche Urteile untersagt sind. Das gilt aber nicht für Anrufe, die ausschließlich Forschungszwecken dienen.
Bei der aktuellen Überarbeitung der Richtlinie für telefonische Befragungen ging es den Verbänden der deutschen Markt- und Sozialforschung darum, die Zulässigkeit der verschiedenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei telefonischen Befragungen zu präzisieren. Dabei wurde eine sorgfältige Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der interviewten Personen und dem Recht auf Forschung und den daraus resultierenden wissenschaftlich-methodischen Anforderungen vorgenommen.
Die Richtlinie für telefonische Befragungen steht in der deutschen Originalfassung und einer englischen Übersetzung zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V., Langer Weg 18, 60489 Frankfurt am Main, Tel.: (069) 97 84 31 36, Fax: (069) 97 84 31 37
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