Richtlinien für die Rahmengesetzgebung des Bundes / Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Junior-Professur zeigt Parallelen zur geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes
(Berlin) - Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Hochschulnovelle und insbesondere zur Junior-Professur enthält wesentliche Leitgedanken zur geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um Rahmengesetze des Bundes. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Rahmenkompetenz des Bundes eine Regelungsdichte, wie in der Hochschulnovelle geschehen, nicht trägt. Diese Entscheidung ist beachtenswert und entspricht der ständigen Forderung der Waldbesitzer auf Detailregelungen im Bundeswaldgesetz zu verzichten, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michael Prinz zu Salm-Salm, nach Bekannt werden der Karlsruher Entscheidung.
Die AGDW betont in diesem Zusammenhang nochmals den Charakter des BWaldG als Rahmengesetz. Ein solches richte sich an den Landesgesetzgeber und müsse ihm einen normativen Spielraum belassen. Detaillierte Regelungen könnten verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. Deshalb appellieren die Waldbesitzer an den Gesetzgeber, die Ergebnisse der Föderalismuskommission abzuwarten und die Novellierungspläne zum BWaldG zurück zu stellen.
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