Riester-Rente vor Hartz IV sicher / Staatlich geförderte Altersvorsorge muss nicht verwertet werden
(Leipzig) - Aus der Diskussion um die Verwertung von Vermögen bei anhaltender Arbeitslosigkeit geht ein Gewinner hervor: die Riester-Rente. Diese staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge bleiben bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II unberücksichtigt.
Wer Arbeitslosengeld II beantragt, darf mit seinem Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Wer mehr Geld als den Freibetrag zur Verfügung hat, muss zunächst diesen Teil seines Vermögens verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Sparbuch aufgelöst werden muss, dass ein Banksparplan zu beenden ist, dass Aktienfondsanteile zu verkaufen sind oder dass die Lebensversicherung zu kündigen ist. Wer jedoch einen Banksparplan, einen Fondssparplan oder eine private Rentenversicherung als Riester-Rente abgeschlossen hat, muss dies nicht tun. Neu wird ab 01.01.2005 sein, dass die Ersparnisse aus Riester-Verträgen dann auch nicht mehr auf die Freibeträge angerechnet werden.
Weitere Verbesserungen sollen die Riester-Rente ab nächstem Jahr noch attraktiver machen. So wird man künftig nur noch einmalig einen Antrag auf Zahlung der staatlichen Zulagen stellen müssen und nicht mehr wie bisher, jedes Jahr. Der bürokratische Aufwand verringert sich mit dem Dauerzulagenantrag. Außerdem soll den Verbrauchern durch Standardberechnungen seitens der Anbieter ein besserer Produktvergleich ermöglicht werden. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaften alternative Berechnungen mit Zinssätzen von 2, 4 und 6 Prozent pro Jahr ausweisen. Schließlich gilt ab 2005 ein einheitlicher Sockelbetrag. Dieser geringste Mindesteigenbeitrag liegt dann unabhängig von der Kinderzahl bei 60 Euro pro Jahr.
Sachsens Verbraucherschützer empfehlen, sich jetzt über die Riester-Rente zu informieren und konkrete Angebote zu vergleichen. Dazu ist in allen 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen gute Gelegenheit. Die Beratungskapazitäten wurden im Rahmen eines bundesweiten Projekts extra auch für dieses Thema aufgestockt, so dass in den nächsten Monaten ohne lange Wartezeiten vorrangig zur Riester-Rente beraten werden kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig
Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826
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